ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Letzte Aktualisierung: 01. September 2026
Bevor Sie die Wolt-Dienstleistungen nutzen, lesen Sie bitte diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) sorgfältig durch. Durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars von Wolt oder die Nutzung der Wolt-Plattform erklären Sie sowie alle in dem Anmeldeformular angegebenen von Ihnen vertretenen Unternehmen („Sie“ oder „Partner“) sich damit einverstanden, sich zusätzlich zu den Bedingungen in Ihrem Anmeldeformular oder den Besonderen Vertragsbedingungen von Wolt an diese Allgemeine Geschäftsbedingungen zu halten. Wolt und der Partner werden in diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen gemeinsam als “die Parteien” und einzeln als “Partei” bezeichnet.
1. EINLEITUNG
Wolt bietet eine Reihe von Technologieprodukten/-lösungen und Dienstleistungen („Wolt-Dienstleistungen“) an, um Partnern das Wachstum ihres Unternehmens zu ermöglichen. „Partner“ sind Restaurants, Lebensmittelgeschäfte und/oder andere Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Nutzer und/oder Unternehmen verkaufen.
Wolt bietet dem Partner Wolt-Dienstleistungen an und der Partner erklärt sich damit einverstanden, diese Wolt-Dienstleistungen zu den Bedingungen dieses Vertrages anzunehmen. Der Partner kann sich für bestimmte Wolt-Dienstleistungen entscheiden, indem er die jeweiligen Besonderen Vertragsbedingungen von Wolt akzeptiert.
2. DEFINITIONEN
„Verbundene Unternehmen“ bezeichnet alle Unternehmen, die direkt oder indirekt über einen oder mehrere zwischengeschaltete Unternehmenseinheiten Wolt kontrollieren, von Wolt kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit Wolt stehen, wobei „Kontrolle“ die Befugnis bedeutet, die Geschäftsführung, die Richtlinien oder die Geschäftstätigkeit des betreffenden Unternehmens durch Stimmrechte, Verträge oder andere Mittel zu lenken oder zu beeinflussen.
„Vertrag“ bezeichnet den Partnervertrag zwischen Wolt und dem Partner, bestehend aus einem Anmeldeformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den geltenden Besonderen Vertragsbedingungen von Wolt und/oder sonstigen Anhängen, die Bestandteil dieses Vertrags sein können.
„Anwendbares Recht“ bezeichnet die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen oder Rechtsvorschriften.
„Feedback“ bezeichnet alle Kommentare, Vorschläge oder Ideen zur Verbesserung oder zur Bewertung und Nutzung der Wolt-Dienstleistungen durch den Partner.
„Ereignisse höherer Gewalt“ bezeichnet Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen, einschließlich Naturkatastrophen oder anderer schwerer Wetterbedingungen, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, Embargos, Epidemien oder Pandemien, Krieg, terroristische Handlungen und Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Ereignisse, die den Verkehr, den Transport und die Logistik beeinträchtigen, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe, Netzwerkausfälle, Ausfälle oder Fehlfunktionen von Kommunikationsnetzen oder Netzwerkinfrastrukturen sowie Störungen der Dienste von externen IT- oder Kommunikationsdienstleistern.
„Partnerinhalte“ bezeichnet die geschützten Inhalte, die der Partner Wolt für die Zwecke dieses Vertrages zur Verfügung stellt und die in einem Wolt-Dienst hochgeladen, gepostet oder anderweitig gespeichert werden. Zu diesen Inhalten können Menüs, Produktbeschreibungen, Produktpreise, Profildetails, Daten, Texte, Marken, Logos, Funktionen, Spezifikationen, Fotos, Feedback und andere ähnliche Materialien gehören.
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
„Wolt“ bezeichnet die Wolt Enterprises Deutschland GmbH, Stralauer Allee 6, 10245 Berlin, Deutschland, Handelsregisternummer HRB 217122 B.
„Wolt-Daten“ bezeichnet alle Informationen, die Wolt dem Partner zur Verfügung stellt oder zugänglich macht, einschließlich personenbezogener Daten.
3. VERANTWORTLICHKEITEN
3.1 Wolt und der Partner erfüllen die in den geltenden Besonderen Vertragsbedingungen von Wolt oder anderweitig in dem Vertrag festgelegten Verpflichtungen.
3.2 Soweit dies aufgrund der Art, der vom Partner verkauften Produkte oder Dienstleistungen erforderlich ist, hat der Partner auch alle zusätzlichen Richtlinien von Wolt einzuhalten.
3.3 Der Partner muss Wolt unverzüglich über alle Änderungen der im Zusammenhang mit diesem Vertrag an Wolt übermittelten Informationen informieren, einschließlich Änderungen der Eigentumsverhältnisse, Änderungen der Kontaktdaten oder Angaben zum Vertreter des Partners, Bankverbindung oder Angaben zur Verkaufsstelle und der Partner wird auf Verlangen von Wolt entsprechende Nachweise vorlegen.
4. ZAHLUNGEN
4.1 Der Partner verpflichtet sich, die in dem Vertrag ausdrücklich festgelegten Gebühren zu zahlen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Der Partner verpflichtet sich, Wolt alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit Transaktionen, Gebühren oder Bestellungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der betreffenden Transaktion, Gebühr oder Bestellung mitzuteilen.
4.2 Wolt ist berechtigt, alle unbezahlten Rechnungsbeträge, die an Wolt fällig und zahlbar sind, mit zukünftigen Zahlungen an den Partner zu verrechnen.
4.3 Wolt kann Zahlungen zurückhalten und bestimmte Bankensysteme oder Konten ablehnen, um Betrug, Rechtsverstöße, Sanktionen oder ähnliches Vergehen zu verhindern.
4.4 Wolt (oder ein von Wolt autorisierter Dritter) hat das Recht, jederzeit die Bonität/Zahlungsfähigkeit des Partners bei einem Bonitäts-/Zahlungsfähigkeitsauskunftsdienstleister zu überprüfen und die damit verbundenen Daten für interne Geschäftszwecke, einschließlich des Dienstleistungsangebots für den Partner, zu verarbeiten.
5. STEUERN
Der Partner ist für alle Steuern, Abgaben und sonstigen staatlichen Gebühren im Zusammenhang mit dem Verkauf seiner Produkte und Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrages verantwortlich und hat diese Steuern, Abgaben und sonstigen staatlichen Gebühren an die zuständigen Behörden abzuführen, einschließlich der Festsetzung der Umsatzsteuer (USt.). In vielen Rechtsordnungen können zusätzliche Bestimmungen in Bezug auf die jeweiligen Steuerpflichten der Parteien in den geltenden Besonderen Vertragsbedingungen von Wolt festgelegt sein.
6. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
6.1 Während der Laufzeit dieses Vertrages gewährt Wolt dem Partner ein kostenloses, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches und beschränktes Recht zur Nutzung und zum Zugriff auf die Wolt-Dienstleistungen, ausschließlich zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Wolt ist Eigentümer oder Rechteinhaber der Wolt-Dienstleistungen.
6.2 Der Partner wird Folgendes unterlassen und auch Dritten nicht gestatten: (a) die Wolt-Dienstleistungen zu verkaufen, zu lizenzieren, zu vermieten, zu verleasen, abzutreten (außer wie hierin gestattet), zu übertragen oder anderweitig kommerziell zu verwerten; (b) Sicherheits- oder andere technologische Funktionen oder Maßnahmen zu umgehen oder zu deaktivieren oder sich auf andere Weise unbefugten Zugang zu den Wolt-Dienstleistungen zu verschaffen oder zu versuchen, sich diese zu verschaffen; (c) die Wolt-Dienstleistungen zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode oder die zugrunde liegenden Ideen, Algorithmen, Strukturen abzuleiten, es sei denn, solche Handlungen sind durch zwingende Bestimmungen des anwendbaren Rechts zulässig; (d) die Wolt-Dienstleistungen in einer Weise oder zu einem Zweck zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstößt; und (e) die Wolt-Dienstleistungen zum Zweck der Entwicklung eines konkurrierenden Produkts oder einer konkurrierenden Dienstleistung oder aus einem anderen Grund als dem in diesem Vertrag (einschließlich der geltenden Besonderen Vertragsbedingungen von Wolt) ausdrücklich vorgesehenen oder beabsichtigten Zweck zu nutzen.
6.3 Der Partner gewährt Wolt und seinen verbundenen Unternehmen ein kostenloses, nicht ausschließliches, beschränktes, widerrufliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung, Änderung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Anzeige des Namens oder Logos des Partners und der Partnerinhalte im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für den Partner sowie zum Zwecke der Vermarktung und Werbung für Wolt und seinen verbundenen Unternehmen und zur Weitergabe von Partnerinhalten an Dritte für die Zwecke dieses Vertrags.
6.4 Der Partner garantiert, dass er Eigentümer aller Partnerinhalte ist oder alle Rechte oder Lizenzen erworben hat, die für die Ausübung seiner Aktivitäten im Zusammenhang mit den Wolt-Dienstleistungen erforderlich sind, und dass die Partnerinhalte keine persönlichen oder Eigentumsrechte Dritter verletzen, beeinträchtigen oder missbrauchen.
6.5 Der Partner kann Wolt Feedback geben. Der Partner gewährt Wolt hiermit alle Nutzungsrechte, Titel und Eigentumsrechte an diesem Feedback auf uneingeschränkter Basis und ohne Vergütung.
7. DATENSCHUTZ UND SICHERHEIT
7.1 Der Partner verpflichtet sich, Wolt-Daten nicht abzurufen, zu sammeln, zu speichern, aufzubewahren, zu übertragen, zu verwenden, offenzulegen oder in anderer Weise zu verarbeiten, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder den geltenden Gesetzen erforderlich. Der Partner hat Wolt-Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen und die Richtigkeit und Integrität der Wolt-Daten, die sich in seiner Obhut oder unter seiner Kontrolle befinden, durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu gewährleisten. Der Partner verpflichtet sich, von Wolt in angemessener Weise geforderte Sicherheitsverfahren, Protokolle oder Zugangsdaten zu implementieren und zu verwenden und haftet für Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen.
7.2 Alle zusätzlichen Datenschutz- und Sicherheitsbedingungen, die zur Einhaltung der für die Beziehung geltenden Datenschutzbestimmungen erforderlich sind, können im geltenden Partnervertrag festgelegt werden. Der Partner richtet ein Informationssicherheitsprogramm ein, pflegt dieses und setzt es um, einschließlich geeigneter administrativer, technischer, organisatorischer und physischer Sicherheitsvorkehrungen, die darauf ausgelegt sind, (a) die Sicherheit und Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu gewährleisten, (b) vor Bedrohungen oder Gefahren für die Sicherheit oder Integrität dieser personenbezogenen Daten zu schützen, (c) vor unbefugtem Zugriff auf oder unbefugter Nutzung dieser personenbezogenen Daten zu schützen und (d) die ordnungsgemäße Entsorgung oder Vernichtung dieser personenbezogenen Daten sicherzustellen.
7.3 Jede Partei hat jederzeit die geltenden Datenschutz- und Sicherheitsgesetze einzuhalten. Wenn der Partner Kenntnis von einem unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten oder deren Verlust erhält, hat er unverzüglich geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
8. SERVICE LEVELS
8.1 Sofern nicht anders vereinbart oder in den Besonderen Vertragsbedingungen von Wolt festgelegt, werden die Wolt-Dienstleistungen ohne Mängelgewähr („as is“) und ohne Verfügbarkeitsgewähr („as available“) erbracht. Wolt garantiert weder, dass die Wolt-Dienstleistungen ununterbrochen, rechtzeitig, sicher, fehlerfrei oder virenfrei sind, noch übernimmt Wolt eine Gewährleistung hinsichtlich der Ergebnisse, die durch die Nutzung der Wolt-Dienstleistungen erzielt werden, und hinsichtlich der Informationen, die der Partner durch die Nutzung der Wolt-Dienstleistungen erhält.
8.2 Insbesondere ist Wolt, sofern nicht anders vereinbart, nicht verpflichtet, eine bestimmte oder Mindestanzahl von Bestellungen oder ein bestimmtes Transaktionsvolumen zu erreichen.
8.3 Wolt ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt.
9. FREISTELLUNG
Der Partner verteidigt, entschädigt und hält Wolt und seine verbundenen Unternehmen sowie die Geschäftsführung und Mitarbeiter von Wolt oder einem verbundenen Unternehmen schadlos gegenüber allen Ansprüchen, Klagen oder Forderungen Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten, die sich aus den Produkten oder Dienstleistungen des Partners, den bereitgestellten Informationen, falschen Angaben oder Unterlassungen des Partners, den Partnerinhalten oder dem Verstoß des Partners gegen den Vertrag ergeben oder daraus resultieren.
10. HAFTUNG
10.1 Die folgenden Bestimmungen zur Gewährleistung und Haftung von Wolt gelten für alle Schadensersatz-, Mängel- oder Ersatzansprüche des Partners, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, unabhängig von den Rechtsgründen, auf denen sie beruhen (z. B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung usw.), jedoch nicht für Ansprüche des Partners
10.1.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
10.1.2 bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Wolt oder wegen des Fehlens einer Eigenschaft, für die Wolt eine Garantie übernommen hat,
10.1.3 die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Wolt oder seinen gesetzlichen Vertretern beruhen,
10.1.4. nach dem Produkthaftungsgesetz und
10.1.5 die unter § 44 TKG fallen.
Für die oben genannten Ausnahmen gilt die gesetzliche Regelung.
10.2 Wolt haftet für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 20.000,00 EUR pro Schadensfall. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Im Übrigen ist die Haftung von Wolt für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.3 Die verschuldensunabhängige Haftung von Wolt im Bereich des Miet- und ähnlichen Nutzungsbeziehungsgebiets für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel ist ausdrücklich ausgeschlossen.
10.4 Wolt behält sich das Recht vor, Mitverschulden geltend zu machen, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtungen und Pflichten des Partners zum Schutz vor Malware gemäß dem jeweiligen Stand der Technik.
10.5 Die Bestimmungen dieser Ziffer 10 gelten entsprechend für Ansprüche des Partners gegen Organe oder Mitarbeiter von Wolt.
10.6 Mängelansprüche des Partners hinsichtlich der von Wolt bezogenen Geräte verjähren 12 Monate nach Übergabe, sofern kein Fall gemäß Ziffer 10.1 vorliegt. Soweit in den Besonderen Vertragsbedingungen von Wolt nichts anderes vereinbart ist, gelten hinsichtlich einer Gewährleistung für die von Wolt bereitgestellten Geräte die gesetzlichen Bestimmungen.
11. VERTRAULICHKEIT UND DATENVERWENDUNG
11.1 Die Parteien behandeln alle Materialien oder Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten haben und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder als vertraulich zu verstehen sind, vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Sie verwenden diese Materialien oder Informationen ausschließlich für die in diesem Vertrag genannten Zwecke.
11.2 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt jedoch nicht für Materialien oder Informationen, die
(a) die allgemein verfügbar oder anderweitig öffentlich sind; oder (b) die die Partei von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat, was durch schriftliche Aufzeichnungen dieser Partei belegt ist; oder (c) die eine Partei unabhängig entwickelt hat, ohne Materialien oder Informationen der anderen Partei zu verwenden, was durch schriftliche Aufzeichnungen dieser Partei nachgewiesen werden kann; oder (d) die eine Partei aufgrund geltender zwingender Gesetze, behördlicher Vorschriften oder gerichtlicher Anordnungen offenlegen muss. Im Falle einer Offenlegung aufgrund von (d) muss die Partei die andere Partei unverzüglich über diese Offenlegung informieren.
11.3 Zur Klarstellung: Die kommerziellen und sonstigen Bedingungen des Vertrages, die nicht öffentlich zugänglich sind, sind als vertrauliche Informationen von Wolt zu behandeln.
11.4 Diese Bestimmung hindert Wolt nicht daran, vertrauliche Informationen für die Zwecke dieses Vertrages an seine verbundenen Unternehmen oder an Dritte weiterzugeben oder die vom Partner bereitgestellten Daten in aggregierter und anonymisierter Form zu verwenden.
11.5 Die Rechte und Pflichten gemäß dieser Ziffer bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrages für einen Zeitraum von 5 Jahren bestehen. Informationen, die als Geschäftsgeheimnis eingestuft sind, werden jedoch so lange als vertraulich behandelt, wie sie nach geltendem Recht als Geschäftsgeheimnis gelten.
12. VERSICHERUNG
Der Partner muss über ausreichende Versicherungen verfügen, um seine Geschäftstätigkeit und potenzielle Verbindlichkeiten im Rahmen des Vertrages abzudecken. Der Partner muss mindestens über eine allgemeine Haftpflichtversicherung ohne Ausschlüsse in Bezug auf seine Geschäftstätigkeit, Waren und Dienstleistungen verfügen.
13. COMPLIANCE
Jede Partei hat alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, einschließlich derjenigen in Bezug auf Sanktionen, Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, sowie die entsprechenden Anforderungen an das Geschäftsverhalten, die in den Richtlinien für Wolt-Partner festgelegt sind, die beispielsweise unter https://explore.wolt.com/en/fin/speakup verfügbar sind.
14. ANWENDBARES RECHT
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag werden von den zuständigen Gerichten in Berlin, Deutschland, entschieden.
15. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG UND SPERRUNG
15.1 Der Vertrag tritt in Kraft, sobald der Partner den Vertrag elektronisch oder handschriftlich unterzeichnet oder auf andere Weise akzeptiert hat (z. B. durch Anklicken von „Ich akzeptiere“) und die Know-Your-Business-Prüfungen von Wolt vollständig abgeschlossen sind („Go-Live“). Die Rechtswirksamkeit einer einfachen oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur (einschließlich z. B. der Annahme von Bedingungen durch einen Klickvorgang) entspricht der einer handschriftlichen Unterschrift. Der Vertrag bleibt in Kraft, bis er gemäß diesem Vertrag endet oder gekündigt wird oder bis zum Ablauf bzw. zur Beendigung aller anwendbaren Partnerverträge, je nachdem, was früher eintritt.
15.2 Während der Testphase (falls anwendbar) kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen. Nach Ablauf der Testphase kann jede Partei diesen Vertrag oder geltende Besondere Vertragsbedingungen von Wolt ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.
15.3 Jede Partei kann den Vertrag ohne Haftung und unabhängig davon, ob eine feste Laufzeit vereinbart wurde, mit schriftlicher Mitteilung sofort kündigen, (a) wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht, (b) wenn der Partner mit wesentlichen Zahlungen in Verzug ist oder (c) wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder anderweitig nicht in der Lage ist, ihre Pflichten und/oder Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.
15.4 Wolt ist berechtigt, mit schriftlicher Mitteilung die Ausführung des Vertrages ganz oder teilweise unverzüglich auszusetzen oder den Vertrag unverzüglich zu kündigen, ohne dass eine Haftung entsteht und unabhängig davon, ob eine feste Laufzeit vereinbart wurde, wenn Wolt berechtigte Gründe zu der Annahme hat, dass die Produkte oder Dienstleistungen des Partners unsicher oder mangelhaft sind, für illegale oder betrügerische Zwecke verwendet werden oder nicht den angemessenen Anforderungen von Wolt entsprechen, die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, gegen Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften, Verbraucherschutz, Geldwäschebekämpfung oder anderen Gesetzen oder Vorschriften verstoßen, im Falle von Risiken für die Cybersicherheit oder Datenverletzungen, wenn die Beziehung zum Partner rechtliche oder regulatorische Risiken mit sich bringt oder wenn eine solche Aussetzung gemäß den Regeln oder Richtlinien des App Store oder von Google Play erforderlich ist.
15.5 Darüber hinaus kann Wolt mit schriftlicher Mitteilung die Ausführung des Vertrages ganz oder teilweise sofort aussetzen oder den Vertrag sofort kündigen, ohne dass eine Haftung entsteht und unabhängig davon, ob eine feste Laufzeit vereinbart wurde, wenn der Partner oder jemand im Namen des Partners die Wolt-Dienstleistungen in einer Weise missbraucht, die Wolt, seine verbundenen Unternehmen, Kunden von Wolt und/oder von Dritten beeinträchtigen könnte, oder wenn der Partner oder eine in seinem Namen handelnde Person gegenüber einem Mitarbeiter, Kunden oder Kurieren von Wolt körperliche oder verbale Gewalt angewendet hat.
15.6 Wenn eine der Parteien den Vertrag kündigt, enden automatisch alle geltenden Besonderen Vertragsbedingungen von Wolt.
15.7 Alle fälligen Zahlungsansprüche und die entsprechenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
16.1 Wolt hat das Recht, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, wenn diese Änderungen durch Gesetzesänderungen, Entwicklungen im jeweiligen Geschäftsumfeld oder Umstände im Zusammenhang mit der Bereitstellung besserer oder zusätzlicher Möglichkeiten für seine Partner verursacht werden. Wolt hat das Recht, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, einschließlich Änderungen der Vertriebsprovisionen und Gebühren, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Wolt wird den Partner mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten der Änderung (Änderungsmitteilung) oder gemäß geltendem Recht über Änderungen des Vertrages informieren. Wenn der Partner die Änderung(en) nicht akzeptiert, hat er das Recht, den Vertrag zu kündigen, indem er Wolt innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich darüber informiert. Wenn der Partner Wolt nicht über die Kündigung des Vertrages informiert und nach Inkrafttreten der Änderung(en) weiterhin auf die Wolt-Dienstleistungen zugreift und diese nutzt, gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen. Änderungen gelten nicht rückwirkend.
16.2 Wolt kann diesen Vertrag oder seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abtreten. Der Partner darf diesen Vertrag oder seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Wolt nicht abtreten.
16.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grund für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so hat diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages, und dieser Vertrag ist so auszulegen, als wäre die unwirksame, rechtswidrige oder undurchsetzbare Bestimmung nicht enthalten.
16.4 Durch den Vertrag wird weder ein Unternehmen noch eine Personengesellschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen oder ein Anstellungsverhältnis geschaffen, und der Partner verfügt über keine Befugnis, Wolt in irgendeiner Weise zu vertreten oder verpflichten.
16.5 Dieser Vertrag stellt den gesamten Vertrag zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Verträge zwischen den Parteien oder zwischen dem Partner und einem Unternehmen der Wolt-Gruppe zum gleichen Inhalt, und alle diese früheren Verträge gelten als gekündigt.
16.6 Die gesetzlichen Ansprüche und Rechte von Wolt bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Fall unberührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
16.7 Die vom Partner im Anmeldeformular angegebene Kontaktperson ist der primäre Ansprechpartner in Angelegenheiten, die diesen Vertrag betreffen, und der Partner garantiert, dass die angegebene Kontaktperson befugt ist, den Partner zu vertreten und Änderungen an dem Vertrag oder der Geschäftsbeziehung zu beantragen und zu akzeptieren.