PARTNERVERTRAG

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Letzte Aktualisierung: 01. September 2026     

Diese Besonderen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Alle hierin verwendeten und nicht definierten Begriffe haben die ihnen im Anmeldeformular oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner zugewiesene Bedeutung.

DEFINITIONEN 

„Vertriebsprovision“ bezeichnet die Gebühr, die Wolt dem Partner für jede Bestellung berechnet, die über den Wolt-Service an den Partner übermittelt und von diesem angenommen wird. Einzelheiten sind in Ziffer 3 definiert.

„Wolt-Lieferdienste“ bezeichnet die Lieferung der Produkte des Partners durch Wolt.

„Geräte“ bezeichnet die Geräte und/oder die sonstige Ausstattung, die Wolt dem Partner für die Erfüllung des Vertrags zur Verfügung stellt.

„Partner“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die ein Unternehmen betreibt, oder jeden anderen Kooperationspartner, der den Vertrag abgeschlossen hat.

„Partner-App“ bezeichnet die digitale Anwendung, die Wolt seinen Partnern für die Bearbeitung von Bestellungen zur Verfügung stellt, einschließlich neuer Funktionen und des Zugriffs auf die urheberrechtlich geschützten Selbstbedienungstools von Wolt. 

„Partnerprodukte“ bezeichnet die Lebensmittel, Waren und/oder Dienstleistungen, die der Partner im Rahmen des Wolt-Service anbietet.

„Preis“ bezeichnet den Preis der von Wolt im Namen und auf Rechnung des Partners über den Wolt-Service an Nutzer verkauften Partnerprodukte einschließlich ggf. anfallender Umsatzsteuer. Der Nutzer-Verkaufspreis wird vom Partner frei festgelegt.

„Online-Transaktionsgebühr“ bezeichnet eine Servicegebühr, die von Wolt für die Abwicklung von Online-Zahlungen erhoben wird.

„Bericht“ bezeichnet den Auszahlungsbericht, den Verkaufsbericht und die Rechnung. 

„Werberabatt“ bezeichnet einen Rabatt, den der Partner oder Wolt auf die Produkte des Partners oder eine Bestellung im Rahmen einer Werbekampagne gewährt, um die Sichtbarkeit des Partners im Wolt-Service zu erhöhen.

„Werbekampagne“ bezeichnet die Werbung für den Partner und/oder die Produkte des Partners im Wolt-Service und in damit verbundenen Marketingkanälen, die sich an Nutzer richtet und Rabatte oder andere Vorteile für Nutzer beinhalten kann. 

„Self-Delivery“ bezeichnet die Lieferung von Produkten des Partners, die der Nutzer bei Wolt bestellt und die der Partner dem Nutzer liefert. 

„Self-Delivery-Gebühr“ bezeichnet die Gebühr, die der Partner dem Nutzer für Selbstlieferungsdienste in Rechnung stellt. Die Self-Delivery-Gebühr des Partners wird vom Partner frei festgelegt.

„Dienste“ bezeichnet die von Wolt für den Partner bereitgestellten Plattformdienste, die die Bestellung der Produkte des Händlers ermöglichen, einschließlich der Einziehung von Zahlungen von Nutzern über externe Zahlungsdienstleister im Namen des Partners.

„Nutzer“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die bei Wolt Produkte über den Wolt-Service bestellt. 

„Servicegebühr“ bezeichnet eine von Wolt eingeführte und dem Nutzer gegenüber kommunizierte Gebühr zur Deckung der Kosten für den Betrieb der Wolt-Plattform, welche vom Nutzer an den Partner zu zahlen ist. 

„USt.“ oder „Umsatzsteuer“ bezeichnet die Verbrauchssteuer, die auf fast alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird, die zum Gebrauch oder Verbrauch in Europa gekauft und verkauft werden. 

„Wolt“ bezeichnet die Wolt Enterprises Deutschland GmbH, Stralauer Allee 6, 10245 Berlin, Deutschland, Handelsregisternummer HRB 217122 B.

„Wolt Oy“ bezeichnet die Muttergesellschaft von Wolt, Pohjoinen Rautatiekatu 21, 00100 Helsinki, Finnland, Unternehmens-ID 2646674-9, Umsatzsteuer-ID FI26466749.

„Wolt-Liefergebühr“ bezeichnet die Gebühr, die Wolt dem Nutzer für die Wolt-Lieferdienste in Rechnung stellt. Die Wolt Liefergebühr wird von Wolt frei festgelegt. Sofern gesondert vereinbart, kann die Wolt Liefergebühr auch von Wolt an den Partner weiterverrechnet werden.

„WLS“ bezeichnet die Wolt License Services Oy, Pohjoinen Rautatiekatu 21, 00100 Helsinki, Finnland, Unternehmens-ID 3172070-5, UST ID FI31720705, ein mit Wolt verbundenes Unternehmen, welches als lizenziertes Zahlungsinstitut und E-Geld-Institut unter der Aufsicht der finnischen Aufsichtsbehörde (FIN-FSA, Finanssivalvonta) zugelassen ist. WLS hat ihre Lizenz auf alle EU-/EWR-Märkte übertragen, in denen Wolt tätig ist.

„Wolt-Fotos“ bezeichnet Bilder der Produkte des Partners, die von Wolt oder im Auftrag von Wolt aufgenommen wurden. 

„Wolt-Service“ bezeichnet die Wolt-App und die Wolt-Website. Etwaige neue Funktionen, die in den Wolt-Service mit aufgenommen werden, sind ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages.

„Wolt+ Abonnementprogramm“ oder „Wolt+“ bezeichnet den von Wolt angebotenen Abonnementdienst, der seinen Mitgliedern verschiedene Vorteile, wie z.B. exklusive Angebote und Rabatte sowie eine verbesserte Sichtbarkeit bietet.  

1. RECHTE UND PFLICHTEN VON WOLT

1.1 Wolt betreibt den Wolt-Service und bietet insoweit als Vertriebsmittler im Namen und auf Rechnung des Partners die Produkte des Partners an. Gleichzeitig verkauft der Partner die Produkte des Partners, die Wolt- Lieferdienste, die Self-Delivery-Dienste sowie die Servicegebühr über den Wolt-Service im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Nutzer.

Bestellt ein Nutzer Produkte des Partners bei Wolt über den Wolt-Service, leitet Wolt diese Bestellung über die Partner-App an den Partner weiter, der die Bestellung weiterbearbeitet. Für die Vermittlung der Bestellung des Nutzers erhält Wolt eine Vertriebsprovision gemäß Ziffer 3 sowie etwaige weitere, im Vertrag festgelegte Vergütungen, Gebühren und Abzüge.

1.2 Wolt erbringt Dienstleistungen für den Partner gemäß den Bedingungen dieses Vertrages. Wolt kann auch Wolt-Lieferdienste für den Nutzer bereitstellen und ist in dieser Hinsicht für die Qualität der Wolt-Lieferdienste und die Einhaltung aller geltenden Vorschriften verantwortlich.

1.3 Wolt stellt die Partner-App zur Verfügung, mit der der Partner Partnerinhalte auf der Seite seiner Verkaufsstelle im Wolt-Service innerhalb der technischen Parameter von Wolt und in Übereinstimmung mit anderen geltenden Richtlinien anzeigen kann. Wolt kann auch technischen Support zur Unterstützung bei der Nutzung der Partner-App leisten. Um die Auftragserteilung und die Erstellung von Speisekarten zu erleichtern, können der Partner (direkt oder über einen Drittanbieter von Middleware oder Point-of-Sale-Systemen) und Wolt separat vereinbaren, den Wolt-Service unter Verwendung der APIs von Wolt, die den Integrationslizenzbedingungen von Wolt unterliegen, in die Point-of-Sale-Systeme des Partners zu integrieren. Wolt behält sich das Recht vor, die Integrationslizenz und die Nutzung der APIs von Wolt durch den Partner (oder einen Drittanbieter) zu widerrufen, wenn die Integration nicht den Qualitätsstandards und Richtlinien von Wolt entspricht.  

1.4 Wolt hat das Recht, Nutzern Werberabatte anzubieten. Wolt trägt die Kosten und die Verantwortung für solche Werberabatte. Wolt hat das Recht, nach eigenem Ermessen Werbung, einschließlich Werbung von Drittanbietern, in jedem Teil des Wolt-Service und in den damit verbundenen Marketingkanälen anzuzeigen.

1.5 Wolt kann die Wolt-Liefergebühr frei festlegen. Gleiches gilt für den Partner hinsichtlich der Self-Delivery-Gebühr.

1.6 Sofern im Anmeldeformular angegeben oder anderweitig vereinbart, stellt Wolt dem Partner Geräte für den Empfang und die Bearbeitung von Bestellungen von Nutzern über die Partner-App zur Verfügung. Wolt behält sich das Recht vor, die Preise für zusätzlich angeforderte oder ersetzte Geräte anzupassen. Die Geräte können vom Partner während der Testphase (sofern die Parteien eine Testphase vereinbart haben) kostenlos getestet werden. Nach Ablauf der Testphase stellt Wolt dem Partner eine Rechnung über den vollen Betrag für die Geräte aus. Nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises geht das Eigentum an den Geräten auf den Partner über. Wolt kann dem Partner gestatten, die Geräte in Raten zu bezahlen. In diesem Fall zieht Wolt die Kosten für die Geräte von den Zahlungen ab, die der Partner an Wolt schuldet, bis der volle Preis der Geräte vom Partner an Wolt bezahlt wurde. Der maximale Abzug beträgt 50 % jeder Zahlung an den Partner. Wenn die Geräte dem Partner kostenlos zur Verfügung gestellt werden, behält Wolt das Eigentum an den Geräten. Wenn die Geräte verloren gehen, beschädigt oder gestohlen werden, während sie noch Eigentum von Wolt sind, d. h. während der Testphase, (a) wird der Partner Wolt unverzüglich darüber informieren und (b) wird der Partner Wolt die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert ersetzen. Wolt ist außerdem berechtigt, entsprechende Abzüge für die Kosten von den Zahlungen an den Partner vorzunehmen. Nach dieser einmaligen Zahlung entspricht der ausstehende Restbetrag für die neue Ausrüstung dem ausstehenden Restbetrag für die beschädigten/verlorenen/gestohlenen Geräte. Im Falle eines Diebstahls, während sich die Geräte noch im Eigentum von Wolt befinden, unterstützt der Partner Wolt bei der Aufklärung des Diebstahls und der Anzeige bei der Polizei. Wenn während der Garantiezeit eine Fehlfunktion der Geräte auftritt, repariert oder ersetzt Wolt die Geräte.

1.7 Wolt haftet für Reklamationen oder Schäden im Zusammenhang mit dem Bestell- oder Zahlungsvorgang, soweit diese auf Wolt oder einen Fehler in der Partner-App zurückzuführen sind. Für Fehler, die Wolt zu vertreten hat (wie z.B. lange Verzögerungen oder Lieferung an eine falsche Adresse bei Wolt-Lieferdiensten) und die dazu führen, dass der Partner neue Produkte bereitstellen muss, entschädigt Wolt den Partner für den ursprünglichen Preis der erneut gelieferten Produkte. In diesem Fall wird Wolt dem Partner eine neue Vertriebsprovision in Rechnung stellen. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass in solchen Fällen die Erstattung den einzigen Schadensersatz für den Partner darstellt und dass Wolt keine zusätzliche Verantwortung und/oder Haftung übernimmt.

2.  RECHTE UND PFLICHTEN DES PARTNERS

2.1 Der Partner verkauft den Nutzern die über den Wolt-Service von Nutzern erworbenen Produkte des Partners. Bestellt der Nutzer Produkte des Partners über den Wolt-Service beim Partner, leitet Wolt die Bestellung über die Partner-App an den Partner weiter. Wolt ist berechtigt, mehrere Bestellungen miteinander zu verbinden (Bundle). Der Partner prüft unverzüglich, ob er die Bestellung des Nutzers annimmt, und bestätigt das in der Partner-App, soweit ihm das zumutbar ist. Der Partner bereitet im Anschluss unverzüglich die Produkte zur Auslieferung bzw. zur Abholung durch den Nutzer in der Verkaufsstelle des Partners nach Maßgabe dieses Vertrages vor. Das Beschaffungsrisiko liegt beim Partner. Der Partner ist verpflichtet, die Produkte umgehend nach Eingang der Bestellung zur Auslieferung bzw. zur Abholung zur Verfügung zu stellen, wie das die Nutzer des Wolt-Services berechtigterweise erwarten dürfen, d.h. in der Regel zwischen zwei (2) und maximal fünfzehn (15) Minuten. 

2.2 Wenn der Partner die Option „Self-Delivery” gewählt hat, verkauft der Partner Self-Delivery-Dienste in seinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Partner ist in dieser Hinsicht für die Qualität der Self-Delivery und die Einhaltung aller geltenden Vorschriften verantwortlich. Gegebenenfalls werden die Wolt-Lieferdienste sowie die Servicegebühr von Wolt an den Partner verkauft, der sie in seinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Nutzer weiterverkauft.

2.3 Der Partner hat die Produkte stets in einwandfreier Qualität bereitzustellen und ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Produkte des Partners sicher in der Anwendung sind, korrekt gekennzeichnet sind und alle erforderlichen Informationen für die Nutzer bereitgestellt wurden. Der Partner verpflichtet sich außerdem, die Produkte so zu verpacken, dass ihre Qualität während der Lieferung gewährleistet ist (z. B. keine Verschüttungen, Undichtigkeiten oder Verunreinigungen) und dass die Kuriere von Wolt, die die Produkte ausliefern, keine Produkte berühren müssen. Mit Übergabe an den Nutzer oder Kurier geht jeweils das Eigentum am Produkt (einschließlich Zubehör und Verpackung) über. Zur Klarstellung: Wolt haftet nicht für Schäden, die durch unzureichende Verpackung verursacht werden. Der Partner hat alle geltenden Vorschriften, Anforderungen und vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Nutzern sowie alle angemessenen Vorgaben von Wolt, einzuhalten. Der Partner hat außerdem die Regeln und Richtlinien des App Store und von Google Play einzuhalten. Wolt behält sich das Recht vor, Produkte aus dem Wolt-Service zu entfernen oder den Zugriff darauf zu beschränken, wenn Wolt diese nach eigenem Ermessen als ungeeignet oder nicht konform erachtet.  

2.4 Der Partner garantiert, dass er alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Registrierungen für den Verkauf seiner Produkte eingeholt hat, und legt auf begründete Anfrage von Wolt einen Nachweis über diese Genehmigungen vor. Der Partner darf im Wolt-Service keine Produktfälschungen, andere illegale Produkte oder Produkte, deren Online-Verkauf nicht gestattet ist, zum Verkauf anbieten. Wenn der Partner ein Produkt in den Wolt-Service aufnehmen möchte, für dessen Kauf ein bestimmtes Mindestalter erforderlich ist, muss er diese Anforderung zusammen mit anderen Produktinformationen für das Produkt angeben. 

2.5 Sollte der Partner eine Mitteilung über einen erforderlichen Produktrückruf oder ein anderes Produktsicherheitsproblem in Bezug auf die Produkte des Partners erhalten, muss der Partner Wolt über diese Mitteilung informieren, und Wolt muss den Partner bei jedem erforderlichen Produktrückruf unterstützen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Partner die Rückgabebedingungen von Wolt einzuhalten, die in den Nutzungsbedingungen von Wolt auf der Wolt-Website beschrieben sind, einschließlich der Annahme der Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Wolt und dem Partner in Bezug auf Produktrückgaben, wie in den Nutzungsbedingungen beschrieben.

2.6 Der Partner stellt sicher, dass die in das Konto des Partners in die Partner-App aufgenommenen Angaben richtig und vollständig sind. Der Partner verpflichtet sich, seine Kontaktdaten, Konto- und sonstigen Angaben in der Partner-App auf aktuellem Stand zu halten. Wolt darf entsprechend von der Aktualität der vorliegenden Daten ausgehen und diese zur Kommunikation gegenüber dem Partner verwenden. Wolt hat das Recht, weitere erforderliche und angemessene Informationen (z.B. einen Kontoauszug) vom Partner zu fordern. Das vom Partner genannte Bankkonto muss im selben Land wie die Verkaufsstelle(n) des Partners (wie im Vertrag definiert) geführt werden; wird das Konto in einem anderen Land geführt, trägt der Partner etwaige Aufwendungen und Mehrkosten, die Wolt aufgrund des ausländischen Bankkontos des Partners entstehen. Die Angabe einer geänderten Kontoverbindung kommt zehn (10) Geschäftstage nach Eingang der entsprechenden Anfrage des Partners bei Wolt zur Anwendung, es sei denn, Wolt hat eine frühere Anwendbarkeit gesondert bestätigt. Sollte Wolt den Verdacht haben, dass die Wolt-Services vom Partner missbräuchlich genutzt werden, ist Wolt berechtigt, eine Anfrage zur Änderung der Kontoverbindung des Partners abzulehnen oder zusätzliche Informationen und Nachweise zu verlangen.

2.7 Sofern nicht anders vereinbart oder von Wolt angegeben, sind für alle Produkte im Wolt-Service Fotos erforderlich, und alle Fotos müssen den Bildstandards und -richtlinien von Wolt entsprechen. Wenn Fotos fehlen oder nicht den Bildstandards oder -richtlinien von Wolt entsprechen, kann Wolt den Zugriff auf diese Produkte im Wolt-Service mit fehlenden oder nicht konformen Fotos entfernen oder einschränken. Wolt ist der ausschließliche Rechteinhaber der Wolt-Fotos. Der Partner hat das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Recht, die Wolt-Fotos für seine eigenen Marketingzwecke zu verwenden, außer in Printmedien, im Außenmarketing oder im Zusammenhang mit der Werbung für die Produkte des Partners auf Plattformen, die mit Wolt konkurrieren. Dieses Recht endet automatisch mit der Beendigung des Vertrags und kann von Wolt jederzeit widerrufen werden.

2.8 Der Partner legt die Preise für die Produkte des Partners im Wolt-Service selbstständig fest und ist dafür verantwortlich, die Preise und Produktdetails im Wolt-Service auf dem neuesten Stand zu halten. Wolt übernimmt die vom Partner festgelegten Preise und Produktbeschreibungen der Partnerprodukte im Wolt-Service. Aktualisierungen können vom Partner selbst über die Partner-App oder mit Hilfe des technischen Supports von Wolt in der Regel innerhalb von drei (3) Werktagen nach Anfrage des Partners mit sofortiger Wirkung vorgenommen werden. Wolt ist berechtigt, Nutzern Rabatte, auf die im Wolt-Service verkauften Produkte des Partners zu gewähren (z. B. zum Zwecke der Produktentwicklung von Wolt), ohne den Partner darüber zu informieren. Wolt haftet in diesem Fall gegenüber dem Partner für solche Rabatte und zahlt dem Partner dann, unabhängig von den Rabatten, die Wolt den Nutzern gewährt, den vom Partner festgelegten Preis für die über den Wolt-Service verkauften Produkte des Partners, abzüglich der vom Partner an Wolt zu zahlenden Vertriebsprovision und Gebühren. Bei der Bereitstellung von Self-Delivery-Diensten legt der Partner auch einen möglichen Mindestbestellwert fest. Bei Bestellungen, die mit den Wolt-Lieferdiensten ausgeliefert werden, behält sich Wolt das Recht vor, den Mindestbestellwert für einen einzelnen Kauf durch den Nutzer festzulegen und zu ändern. 

2.9 Der Partner veröffentlicht und aktualisiert alle erforderlichen Informationen über den Partner, die Produkte des Partners und die Vereinbarung zwischen dem Partner und dem Nutzer im Wolt-Service gemäß den geltenden Rechtsvorschriften. Diese Informationen umfassen unter anderem die Unternehmensinformationen und Kontaktdaten des Partners sowie alle erforderlichen Informationen zu den Produkten des Partners (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktname, Beschreibung, Marke, Modell und wichtige Spezifikationen, Garantiebedingungen und Rückgabe- oder Reparaturrichtlinien sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Produktsicherheitsinformationen oder Konformitätskennzeichnungen (z. B. CE-Kennzeichnung, Energieeffizienzklasse, Recyclinginformationen) und Preise für jedes einzelne Produkt (einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer) und gegebenenfalls Informationen zur Bearbeitung von Beschwerden. Soweit Wolt dem Partner nach eigenem Ermessen Produktinformationsdaten zur Verfügung stellt, darf der Partner diese Daten ausschließlich zum Zweck der Auflistung der Produkte des Partners im Wolt-Service verwenden. Wolt übernimmt keine Haftung für solche von Wolt bereitgestellten Daten, die möglicherweise von Dritten stammen, und Wolt garantiert auch nicht, dass die Daten kontinuierlich verfügbar, korrekt, vollständig oder aktuell sind.

2.10 Die für die Bearbeitung von Bestellungen über die Partner-App vorgesehenen Geräte dürfen vom Partner während der Laufzeit des Vertrags nicht für andere Zwecke genutzt werden. Der Partner wird die Partner-App während seiner regulären Geschäftszeiten stets betriebsbereit halten und auf über den Wolt-Service getätigte Bestellungen kontrollieren, um sämtliche über den Wolt-Service getätigten Bestellungen zügig bearbeiten zu können. Der Partner wird eine Bestellung, nachdem er diese auf den Geräten als fertig angezeigt hat, mindestens sechzig (60) Minuten lang zur Auslieferung oder Abholung vorhalten, nicht jedoch über die reguläre Öffnungszeit des Partners hinaus.

2.11 Der Partner verpflichtet sich, einen Wolt-Aufkleber und einen Wolt-Werbeständer für seine Nutzer in allen seinen Verkaufsstellen sichtbar anzubringen oder sich mit Wolt auf andere angemessene Möglichkeiten zur Werbung für den Wolt-Service in den physischen Verkaufsstellen des Partners zu einigen. Für die Lieferung von über die Partner-App erfolgten Bestellungen wird der Partner Tragetaschen mit einem Logo von Wolt oder dem Partner oder ohne ein Logo verwenden. Im Rahmen von Lieferbestellungen wird der Partner, außer den vom Nutzer bestellten Produkten, keine weiteren Artikel (wie z.B. Werbematerial) in die Tragetasche einpacken.

2.12 Der Partner ist allein und im vollen Umfang für alle Schäden, Ansprüche und Beschwerden von Nutzern verantwortlich, die Produkte des Partners oder ein Verhalten des Partners gegenüber einem Nutzer im Zusammenhang mit dem Wolt-Service betreffen. 

2.13 Der Partner bevollmächtigt Wolt, im Namen des Partners von dem mit dem Nutzer vereinbarten Verkaufspreis bis zu 50,00 € pro Kauf und pro in diesen Vertrag einbezogener Verkaufsstelle des Partners abzuziehen, soweit Wolt einem Nutzer einen entsprechenden Betrag aufgrund von dessen als hinreichend berechtigt zu betrachtendem Anspruch nach pflichtgemäßen Ermessen erstattet und sofern der Anspruch das Produkt des Partners - wie beispielsweise eine mangelhafte oder unvollständige Bereitstellung der Produkte oder eine Bereitstellung falscher Produkte - betrifft. Sofern der Anspruch jedoch die Self-Delivery-Dienste des Partners betrifft, bevollmächtigt der Partner Wolt, im Namen des Partners von dem mit dem Nutzer vereinbarten Verkaufspreis: (i) 2,00 € bei einer Lieferung der Produkte des Partners zwischen 16 und 25 Minuten nach der voraussichtlichen Lieferzeit, (ii) einen Betrag i.H.v. 15% des Bestellwerts (mindestens 2,00 € und maximal 30,00 €) bei einer Lieferung der Produkte des Partners zwischen 26 und 35 Minuten nach der voraussichtlichen Lieferzeit, (iii) einen Betrag i.H.v. 50% des Bestellwerts (maximal 30,00 €) bei einer Lieferung der Produkte des Partners zwischen 36 und 45 Minuten nach der voraussichtlichen Lieferzeit und (iv) einen Betrag i.H.v. 100% des Bestellwerts (maximal 30,00 €) bei einer Lieferung der Produkte des Partners von mehr als 45 Minuten nach der voraussichtlichen Lieferzeit pro Kauf und pro in diesen Vertrag einbezogener Verkaufsstelle des Partners abzuziehen. Dies gilt nicht, wenn den Partner in dieser Hinsicht kein Verschulden trifft. Wolt wird auf Verlangen des Partners einen Nachweis zu einer Nutzerbeschwerde, hinsichtlich derer die vorstehend genannte Erstattung zu leisten ist, vorlegen. Forderungen von Nutzern von mehr als 50,00 € (bei Ansprüchen, die das Produkt des Partners betreffen), bzw. mehr als 30,00 € (bei Ansprüchen, die die Self-Delivery-Dienste des Partners betreffen) pro Verkaufsstelle, die unter den Vertrag fallen, werden von Wolt immer in Absprache mit dem Partner bearbeitet. Jede Entschädigung, die Wolt im Namen des Partners an einen Nutzer gemäß dieser Ziffer 2.13 zahlt, kann von den Zahlungen an den Partner abgezogen werden. Die Bestimmungen dieser Ziffer 2.13 schränken die gesetzlichen Rechte des Nutzers oder etwaige Ansprüche von Wolt wegen Pflichtverletzungen des Partners nicht ein.

2.14 Im Falle von Wolt-Lieferdiensten und sofern Wolt aufgrund einer Pflichtverletzung des Partners (z. B. Übergabe des falschen Produkts an Wolt) eine erneute Lieferung an den Nutzer vornehmen muss, berechtigt der Partner Wolt, einen Betrag von 4,00 € pro Kauf und pro in diesen Vertrag einbezogener Verkaufsstelle des Partners, abzuziehen, es sei denn, der Partner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Ferner bevollmächtigt der Partner Wolt, für den Fall einer vom Partner zu verantwortender Verspätung die nachfolgenden genannten Beträge pro Kauf und pro in diesen Vertrag einbezogener Verkaufsstelle des Partners abzuziehen. Bei einer vom Partner zu verantwortenden Verzögerung von zehn Minuten gegenüber der ursprünglichen Zeiteinschätzung des Partners ist Wolt berechtigt, einen Betrag in Höhe von 2,00 € zu berechnen. Darüber hinaus wird für jede Minute, die über die zuvor genannten zehn Minuten hinausgeht, ein zusätzlicher Betrag von 0,20 € berechnet. Die Bestimmungen dieser Ziffer 2.14 schränken die gesetzlichen Rechte des Nutzers oder etwaige Ansprüche von Wolt aufgrund von Pflichtverletzungen des Partners nicht ein. 

2.15 Um einen Anreiz und eine Belohnung für eine herausragende operative Leistung zu geben, kann Wolt nach eigenem Ermessen Partnern, die Bestellungen stets korrekt und pünktlich ausführen, Rabatte, Gutschriften oder andere Vorteile anbieten.   

2.16 Der Partner hat alle seine Zugangsdaten zu seinem Partnerkonto sicher und vertraulich zu behandeln und ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über sein Konto vorgenommen werden. Wolt hat die Möglichkeit auf die Partner-App im Fernzugriff (remote) zuzugreifen. Wolt behält sich ein Zugriffsrecht vor, um technische Unterstützung zu leisten. Wolt kann technische Supportleistungen per E-Mail oder auf andere Weise erbringen.

2.17 Wolt kann dem Partner verschiedene Optionen anbieten, um in Werbekampagnen zu investieren, die darauf abzielen, das Angebot des Partners im Wolt-Service und in verwandten Marketingkanälen zu bewerben, z. B. kostenlose Lieferung, Rabatte auf Bestellungen und Artikel sowie Wolt-Ads-Werbekampagnen. Der Partner garantiert, dass nur vertretungsberechtigte Personen Werbekampagnen im Namen des Partners anfordern. Die Werbekampagnen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Wolt-Ads für Partner, die dem Partner im Online-Portal zur Verfügung gestellt werden und zum Zeitpunkt der Bestellung gültig sind.

2.18 Der Partner hält sich an (i) alle geltenden Alkohol- und Tabakprodukte betreffenden Vorschriften und andere einschlägige gesetzliche Vorgaben zu Lebensmitteln und Konsumgütern bei allen seinen Tätigkeiten und Kommunikationen durch die Partner-App und den Wolt-Service, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, zum Verbot der Ausgabe der Produkte des Partners an Minderjährige, (ii) alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften sowie (iii) die Richtlinien für Wolt-Partner. In Bezug auf die Abgabe von Alkohol- oder Tabakprodukten ist der Partner verpflichtet, sofern der Nutzer die Produkte an einer Verkaufsstelle des Partners abholt oder zum Verzehr entgegennimmt, vor Übergabe der Alkohol- oder Tabakprodukte zu überprüfen, ob (i) die Person, welche die Alkohol- oder Tabakprodukte erhalten soll, der Nutzer ist, welcher diese bestellt hat und (ii) der Nutzer mindestens 18 Jahre alt ist. Ist eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine Abgabe der Alkohol- oder Tabakprodukte verweigert werden. Wolt ist durch den Partner davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Zudem ist der Partner auch im Verhältnis zu Wolt verantwortlich für die Beantwortung von etwaigen Fragen der Nutzer zu den Produkten des Partners, beispielsweise hinsichtlich Produktmerkmalen, Inhaltsstoffen, Verwendung, Risiken, Allergenen, Zutaten, Zusatzstoffen, Ursprungsland oder anderer Auskünfte, die Nutzern oder Verbrauchern nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu erteilen oder sonst zweckmäßig sind.

2.19 Hat der Nutzer die Zahlungsart „Barzahlung” gewählt, wird der Partner Wolt im Falle von Self-Delivery unverzüglich informieren, wenn eine Bestellung aus Gründen, die in der Sphäre des Partners liegen, (i) storniert werden soll, (ii) ein Nutzer den Partner direkt um die Stornierung einer Bestellung gebeten hat oder (iii) wenn es zu Ergänzungen, Erstattungen oder sonstigen Änderungen im Zusammenhang mit einer Bestellung kommt. Wird Wolt vom Partner darüber informiert, dass eine Bestellung aus Gründen, die der Partner zu vertreten hat, storniert werden soll, wird Wolt sich mit dem Nutzer in Verbindung setzen, um festzustellen, ob die Stornierung vom Nutzer genehmigt wird. Wenn der Nutzer der Stornierung nicht zustimmt, betrachtet Wolt die Bestellung nicht als storniert und berechnet dem Partner die Vertriebsprovision entsprechend. Wird Wolt vom Partner darüber informiert, dass eine Bestellung aus Gründen, die in der Sphäre des Nutzers liegen, storniert werden soll, betrachtet Wolt die Bestellung als storniert und berechnet dem Partner keine Vertriebsprovision. Bestellungen, die vom Nutzer in bar bezahlt wurden, werden von Wolt im Falle einer Rückerstattung ausschließlich in Wolt Credits zurückerstattet.

3. VERTIREBSROVISIONEN UND GEBÜHREN

3.1 Wolt ist berechtigt, dem Partner Vertriebsprovisionen, Liefer- und Servicegebühren, eine Online-Transaktionsgebühr und andere gegebenenfalls anfallende Gebühren in Rechnung zu stellen, die im Anmeldeformular beschrieben oder anderweitig in diesem Vertrag enthalten sind.  

3.2 Wolt bzw. WLS zieht von den Preisen für die an den Nutzer verkauften Produkte des Partners eine Vertriebsprovision ab (die „Vertriebsprovision“), wie im Vertrag definiert. Die Vertriebsprovision wird als Prozentsatz des Preises für die an die Nutzer verkauften Produkte des Partners berechnet. Auf Vertriebsprovisionen wird ebenfalls Umsatzsteuer erhoben. Im Falle von Self-Delivery wird die Self-Delivery-Gebühr, die der Partner den Nutzern für die Self-Delivery-Dienste berechnet, und etwaige Mindestbestellwertaufschläge (wenn der Mindestbestellwert nicht erreicht wird) in die Berechnung einbezogen.  Im Falle von Wolt-Lieferdiensten wird die Vertriebsprovision als Prozentsatz des Preises für die an die Nutzer verkauften Produkte des Partners berechnet, einschließlich eines Aufschlags, wenn der Mindestbestellwert nicht erreicht wird. Von Wolt den Nutzern gewährte Rabatte sind von der Berechnung der Vertriebsprovision ausgeschlossen. Die Wolt-Liefergebühr ist ebenfalls von der Berechnung der Provision ausgeschlossen. 

3.3 Wenn sich der Partner für Wolt-Lieferdienste entscheidet, ist Wolt nach eigenem Ermessen berechtigt, für jede Bestellung, die von Nutzern über den Wolt-Service aufgegeben wird, eine Wolt-Liefergebühr zu erheben und einzubehalten. Vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen kann diese Liefergebühr den Nutzern zusammen mit oder in Verbindung mit dem Preis für die Produkte des Partners angezeigt werden. Wolt ist nicht verpflichtet, den Partner über die Wolt-Liefergebühren im Detail zu informieren oder sie dem Partner in Rechnung zu stellen. Wenn sich der Partner für Self-Delivery entscheidet, ist er nach eigenem Ermessen berechtigt, für jede Bestellung, die von Nutzern über den Wolt-Service aufgegeben wird, eine Self-Delivery-Gebühr zu erheben und einzubehalten. Vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen kann diese Liefergebühr den Nutzern zusammen mit oder in Verbindung mit dem Preis für die Produkte des Partners angezeigt werden. Der Partner ist verpflichtet, Wolt die Self-Delivery-Gebühr im Detail mitzuteilen. 

3.4 Die Rechnungsstellung durch Wolt erfolgt elektronisch, sofern gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist. Rechnungen werden auf der Grundlage des vereinbarten Rechnungszeitraums ausgestellt, und Wolt zahlt den in der Rechnung angegebenen Betrag bis zum letzten Bankarbeitstag der folgenden Woche des vereinbarten Rechnungszyklus.

3.5 Zur Klarstellung stellt Wolt dem Partner die Vertriebsprovision, die Wolt-Liefergebühr, die Servicegebühr sowie andere in dieser Vereinbarung festgelegte Ansprüche oder Abzüge in Rechnung.

3.6 Wolt hat das Recht, die Vereinbarung gemäß Ziffer 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, einschließlich des Rechts, Vertriebsprovisionen, Online-Transaktionsgebühren oder andere anwendbare Gebühren, die Wolt dem Partner in Rechnung stellt, zu ändern. Die Mitteilung über solche Änderungen erfolgt gemäß Ziffer 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

4. ZAHLUNGEN 

4.1 Zahlungen von Wolt an den Partner erfolgen auf das vom Partner angegebene Bankkonto oder über eine andere vereinbarte Zahlungsmethode. 

4.2 In Fällen, in denen Wolt regulierte Dienstleistungen wie Auszahlungsdienste erbringt, und zum Zwecke der Durchführung der erforderlichen „Know-your-Customer”- und „Know-your-Business”-Compliance-Prüfungen kann der Partner aufgefordert werden, bestimmte Informationen und Unterlagen vorzulegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seinen Handelsregisterauszug oder ähnliches (nicht älter als drei Monate). Die bereitgestellten Unterlagen und Informationen ermöglichen beispielsweise die Überprüfung der Identität der Personen, die befugt sind, im Namen des Partners zu handeln, oder der Bankverbindung oder anderer Unternehmensdaten. Wolt leistet Zahlungen an den Partner nur, wenn der Partner diese Unterlagen vorlegt und diese Überprüfungen zufriedenstellend abgeschlossen wurden.

4.3 Sofern der Partner Wolt sein Bankkonto und alle anderen Informationen übermittelt hat, die Wolt vom Partner benötigt, um Zahlungen an den Partner zu leisten, zahlt Wolt oder WLS dem Partner einen Betrag in Höhe der von den Nutzern für die Produkte des Partners geleisteten Zahlungen (einschließlich Umsatzsteuer, falls zutreffend) während des vereinbarten Auszahlungszeitraums, abzüglich Vertriebsprovisionen, der Online-Transaktionsgebühr (falls zutreffend), der Liefer- und Servicegebühren von Wolt (falls zutreffend) und alle anderen in dem Vertrag festgelegten Abzüge. Zur Klarstellung: Von Wolt den Nutzern angebotene Rabatte haben keinen Einfluss auf die Auszahlungen an den Partner.  

Bei Zahlungen, die von Nutzern mit Bargeld als Zahlungsmittel getätigt werden, zieht Wolt die vereinbarte Vertriebsprovision und andere in diesem Vertrag festgelegten Forderungen oder Abzüge von den Zahlungen ab, die von Nutzern über Online-Zahlungsmethoden für die Produkte des Partners getätigt werden.

Reichen die von den Nutzern über die Online-Zahlungsmethoden geleisteten Zahlungen nicht aus, um die Wolt für die über Online-Zahlungsmethoden und Bargeld bezahlten Bestellungen zustehende Vertriebsprovision und andere im Vertrag festgelegten Gebühren und Forderungen zu decken, wird Wolt den ausstehenden Betrag entsprechend als negativen Betrag im Bericht ausweisen und den ausstehenden Betrag von zukünftigen Auszahlungen innerhalb der vereinbarten Rechnungszyklen abziehen. Falls Wolt den ausstehenden Betrag nicht einziehen kann, ist Wolt berechtigt, eine Zahlungsaufforderung zu versenden und die Zahlung vom Partner zu verlangen. Die Zahlungsaufforderung muss vom Partner innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung beglichen werden. Wenn Wolt den ausstehenden Betrag immer noch nicht einziehen kann, behält sich Wolt das Recht vor, Bargeld als Zahlungsoption zu deaktivieren, bis der Saldo ausgeglichen ist. Wolt behält sich das Recht vor, den Partner nach eigenem Ermessen aus dem Wolt-Service zu entfernen, insbesondere wenn das Verhalten des Partners in Bezug auf Barzahlungen von Wolt als unzuverlässig eingestuft wird.

4.4 Der Partner ermächtigt Wolt oder WLS den Nutzern den Preis für die Produkte des Partners und gegebenenfalls für die Wolt-Lieferdienste in Rechnung zu stellen und Zahlungen von den Nutzern über externe Zahlungsdienstleister im Namen und auf Rechnung des Partners entgegenzunehmen. Gegebenenfalls wickelt WLS den Zahlungsvorgang ab und fungiert als Auszahlungspartner gegenüber dem Partner. WLS verwahrt die Gelder des Partners und leistet die Zahlungen an den Partner gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags. Wolt trägt das Kreditrisiko in Bezug auf Online-Zahlungen von Nutzern, die über den Wolt-Service getätigt werden, und der Partner kann Zahlungen für die Produkte des Partners nur von Wolt und nicht von den Nutzern einfordern.

4.5 Wolt berechtigt den Nutzer, die Produkte des Partners und alle anderen anfallenden Gebühren in bar oder mit anderen Online-Zahlungsmethoden zu bezahlen. Im Falle von Self-Delivery erhält der Partner die Barzahlung für die Produkte des Partners und den erbrachten Self-Delivery-Diensten sowie alle anderen anfallenden Gebühren direkt vom Nutzer und kann keine Zahlungen von Wolt verlangen. Wenn der Nutzer Bargeld als Zahlungsmethode wählt, erhält Wolt (im Falle von Wolt-Lieferdiensten) die Zahlungen, bestehend aus den Zahlungen für die Produkte des Partners, der Servicegebühr, den Wolt-Lieferdienstleistungen sowie etwaigen anderen Gebühren (falls zutreffend), direkt vom Nutzer. In diesem Fall nimmt WLS die Barzahlungen entgegen oder leitet sie an den Partner weiter.  Im Falle von Self-Delivery trägt der Partner das Kreditrisiko in Bezug auf Barzahlungen von Nutzern und kann keine Zahlungen von Wolt verlangen. Wolt haftet gegenüber dem Partner nicht, wenn der Partner die Barzahlung nicht entgegennehmen kann.

4.6 Wolt sendet dem Partner Berichte in elektronischer Form zu. Der Partner hat Wolt innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zustellung des Berichts oder Erhalt der Auszahlung über mögliche Mängel oder Fehler im Bericht oder in den Auszahlungen zu informieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Benachrichtigung, gilt dies als endgültige Annahme des Berichts und/oder der Auszahlung durch den Partner. Nachträgliche Einwände des Partners gegen den Bericht sind ausgeschlossen, es sei denn, diese waren für den Partner innerhalb der Frist nicht erkennbar.

4.7 Zahlungen oder Abrechnungen durch Wolt haben keinen Einfluss auf die Rechte und Ansprüche von Wolt.

5. STEUERN 

Der Partner ist allein verantwortlich und haftbar für alle Steuern, Abgaben und sonstigen Kosten, die mit seinen 

Produkten und allen anderen allen vom Partner verkauften Dienstleistungen, wie in diesem Vertrag festgelegt, verbunden sind, einschließlich der Abrechnung der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuerangaben zu den Produkten des Partners im Verkaufsbericht von Wolt dienen lediglich der Übersichtlichkeit und dürfen nicht als Grundlage für die Umsatzsteuererklärungen des Partners herangezogen werden. Der Partner ist nicht berechtigt, Beträge mit dem an Wolt zu zahlenden Betrag zu verrechnen oder davon abzuziehen. 

6. PERSONENBEZOGENE DATEN  

6.1 Wolt und der Partner gelten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Vertrages als unabhängige Datenverantwortliche. Keine Bestimmung dieses Vertrages beabsichtigt, eine der Parteien als Datenverarbeiter der anderen Partei oder als gemeinsame Datenverantwortliche in Bezug auf personenbezogene Daten auszulegen. 

6.2 Sowohl Wolt als auch der Partner sind daher unabhängig voneinander dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre individuelle Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DSGVO) sowie allen geltenden nationalen Gesetzen erfolgt.

6.3 Die Parteien erkennen an, dass die Nutzer über die Datenverarbeitung der Parteien im Zusammenhang mit dem Wolt-Service durch die Wolt-Datenschutzerklärung informiert wurden. Für den Fall, dass der Partner personenbezogene Daten für andere Zwecke als die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesem Vertrag und/oder in einer Weise verarbeitet, die nicht in der Wolt-Datenschutzerklärung beschrieben ist, ist der Partner allein verantwortlich für die Einhaltung der DSGVO und der geltenden Datenschutzgesetze bei dieser Verarbeitung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung angemessener und transparenter Informationen für die Nutzer und die Sicherstellung, dass er über eine gültige Rechtsgrundlage und einen gültigen Zweck für diese Verarbeitung verfügt.

7. WOLT+ 

7.1 Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten für das Wolt+ Abonnementprogramm. 

7.2 Wolt kann dem Partner für Wolt+-Bestellungen eine andere Vertriebsprovision berechnen, die im Anmeldeformular angegeben oder anderweitig vereinbart ist.

7.3 Sowohl Wolt als auch der Partner sind berechtigt, die Teilnahme an Wolt+ jederzeit ordentlich durch Übersendung einer schriftlichen Kündigungsanzeige unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen zu kündigen. Eine Beendigung der Teilnahme des Partners an Wolt+ berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Mit der Kündigung des Wolt+ Abonnementprogramms entfällt die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene Erhöhung der Vertriebsprovision für Wolt+ und die ursprünglich in dem Vertrag vereinbarte Vertriebsprovision bleibt weiterhin in Kraft. 

8. RANKING 

Wolt bietet dem Partner und anderen Partner, die Wolt-Dienste nutzen, relevante Sichtbarkeit. Wolt verwendet Ranking-Parameter und die Suche ist so konzipiert, dass Nutzer schnell und einfach die relevantesten Produkte und Dienstleistungen finden können. Das Ranking hängt vom Standort und den Sucheinstellungen der Nutzer, die über den Wolt-Service bestellen, sowie von den Öffnungszeiten der Partner ab. In Übereinstimmung mit der Branchenpraxis und auf der Grundlage objektiver Kriterien kann Wolt Werbekampagnen durchführen oder zulassen, die bestimmten Partnern Sichtbarkeit verschaffen. Wolt kann die Parameter von Zeit zu Zeit ändern und auch bestimmte Tests durchführen, die sich auf die Sichtbarkeit, das Ranking und die Suchergebnisse auswirken. Eine detailliertere Beschreibung der Sichtbarkeits-, Such- und Ranking-Parameter finden Sie auf der Website von Wolt.

9. INTERNE BESCHWERDEN UND STREITBEILEGUNG 

9.1 Der Partner kann Beschwerden im Zusammenhang mit der Vereinbarung über das den Partnern zur Verfügung gestellte Online-Portal support@wolt.com, durch Kontaktaufnahme mit dem Ansprechpartner von Wolt sowie über die auf der Wolt-Website verfügbaren Kanäle einreichen. 

9.2 Wenn der Partner eine Beschwerde gemäß der EU-Verordnung 2019/1150 einreichen möchte, hat Wolt ein formelles System für die Bearbeitung solcher Beschwerden eingerichtet. Der Partner kann über den SpeakUp-Kanal von Wolt (verfügbar auf der Wolt-Website) direkt bei Wolt eine Beschwerde zu einem der folgenden Themen einreichen: (a) mutmaßliche Nichteinhaltung von Verpflichtungen gemäß der EU-Verordnung 2019/1150 durch Wolt, die den Partner betreffen; (b) technische Probleme, die in direktem Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen von Wolt stehen und den Partner betreffen; (c) Maßnahmen oder Verhaltensweisen von Wolt, die in direktem Zusammenhang mit der Erbringung der Online-Vermittlungsdienste stehen und den Partner betreffen.

9.3 Ist der Partner mit der Bearbeitung der Beschwerde durch Wolt nicht zufrieden, kann jede Partei die Angelegenheit entweder (a) einem Rechtsanwalt, der als Mediator zugelassen ist und auf der Liste der Mediatoren der örtlichen Anwaltskammer steht, oder (b) dem Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR) (https://www.cedr.com) vorlegen. 

9.4 Die Parteien können jederzeit vor, während oder nach dem Beschwerde- oder Mediationsverfahren ein Verfahren gemäß Ziffer 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einleiten.  

10. KÜNDIGUNG 

Dieser Vertrag kann gemäß Ziffer 15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt werden.