PARTNERVETRAG
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Letzte Aktualisierung: 01. September 2026
Diese Besonderen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Alle hierin verwendeten und nicht definierten Begriffe haben die ihnen im Anmeldeformular oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner zugewiesene Bedeutung.
DEFINITIONEN
„Vertriebsprovision“ bezeichnet die Gebühr, die Wolt dem Partner für jede Bestellung, die über den Wolt-Service an den Partner übermittelt und von diesem angenommen wird, berechnet wird. Einzelheiten sind in Ziffer 3 definiert.
„Wolt-Lieferdienste” bezeichnet die Lieferung der Produkte des Partners durch Wolt.
„Geräte“ bezeichnet die Geräte und/oder die sonstige Ausstattung, die Wolt dem Partner für die Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stellt.
„Partner“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die ein Unternehmen betreibt, oder jeden anderen Kooperationspartner, der den Vertrag abgeschlossen hat.
„Partner-App“ bezeichnet die digitale Anwendung, die Wolt seinen Partnern für die Bearbeitung von Bestellungen zur Verfügung stellt, einschließlich neuer Funktionen und des Zugriffs auf die urheberrechtlich geschützten Selbstbedienungstools von Wolt.
„Partnerprodukte“ bezeichnet die Lebensmittel, Waren und/oder Dienstleistungen, die der Partner im Wolt-Service anbietet.
„Preis“ bezeichnet den mit dem Partner vereinbarten Preis für die an Wolt verkauften Partnerprodukte, zuzüglich Umsatzsteuer, falls anwendbar.
„Nutzer-Verkaufspreis“ bezeichnet den Preis, der von Wolt über den Wolt-Service an Nutzer verkauften Produkte und Leistungen einschließlich ggf. anfallender Umsatzsteuer. Der Nutzer- Verkaufspreis wird von Wolt frei festgelegt.
„Online-Transaktionsgebühr“ bezeichnet eine Servicegebühr, die Wolt für die Abwicklung von Online-Zahlungen erhebt.
„Bericht“ bezeichnet den Auszahlungsbericht, den Verkaufsbericht und die Rechnungen.
„Werberabatt“ bezeichnet einen Rabatt, den der Partner oder Wolt auf die Produkte des Partners oder eine Bestellung im Rahmen einer Werbekampagne gewährt, um die Sichtbarkeit des Partners im Wolt-Service zu erhöhen.
„Werbekampagne“ bezeichnet die Werbung für den Partner und/oder die Produkte des Partners im Wolt-Service und in damit verbundenen Marketingkanälen, die sich an Nutzer richtet und Rabatte oder andere Vorteile für Nutzer beinhalten kann.
„Dienste“ bezeichnet die von Wolt für den Partner bereitgestellten Plattformdienste, die die Bestellung der Produkte des Partners ermöglichen, einschließlich der Einziehung von Zahlungen von Nutzern über externe Zahlungsdienstleister im Namen des Partners.
„Nutzer“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die bei Wolt eines oder mehrere der Produkte des Partners über den Wolt-Service bestellt.
„Servicegebühr“ wird von Wolt eingeführt und den Nutzern als Gebühr zur Deckung der Kosten für den Betrieb der Wolt-Plattform mitgeteilt und ist von den Nutzern an Wolt zu entrichten.
„USt.“ oder „Umsatzsteuer“ bezeichnet die Verbrauchssteuer, die auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird, die zum Gebrauch oder Verbrauch in Europa gekauft und verkauft werden.
„Wolt“ bezeichnet die Wolt Enterprises Deutschland GmbH, Stralauer Allee 6, 10245 Berlin, Deutschland, Handelsregisternummer HRB 217122 B.
„Wolt Oy“ bezeichnet die Muttergesellschaft von Wolt, Pohjoinen Rautatiekatu 21, 00100 Helsinki, Finnland, Unternehmens-ID 2646674-9, Umsatzsteuer-ID FI26466749.
„Wolt-Liefergebühr“ bezeichnet die Gebühr, die Wolt dem Nutzer für Lieferdienste berechnet. Die Wolt-Liefergebühr wird von Wolt frei festgelegt.
„WLS“ bezeichnet die Wolt License Services Oy, Pohjoinen Rautatiekatu 21, 00100 Helsinki, Finnland, Unternehmens-ID 3172070-5, UST ID FI31720705, ein mit Wolt verbundenes Unternehmen, welches als lizenziertes Zahlungsinstitut und E-Geld-Institut unter der Aufsicht der finnischen Aufsichtsbehörde (FIN-FSA, Finanssivalvonta) zugelassen ist. WLS hat ihre Lizenz auf alle EU-/EWR-Märkte übertragen, in denen Wolt tätig ist.
„Wolt-Fotos” bezeichnet Bilder der Produkte des Partners, die von Wolt oder im Auftrag von Wolt aufgenommen wurden.
„Wolt-Service“ bezeichnet die Wolt-App, die Wolt-Website unter wolt.com und die Partner-App. Etwaige neue Funktionen, die in den Wolt-Service mit aufgenommen werden, sind ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages.
„Wolt+ Abonnementprogramm“ oder „Wolt+“ bezeichnet den von Wolt angebotenen Abonnementdienst, der seinen Mitgliedern verschiedene Vorteile wie z.B. exklusive Angebote und Rabatte sowie eine verbesserte Sichtbarkeit bietet.
1. RECHTE UND PFLICHTEN VON WOLT
1.1 Wolt handelt als Wiederverkäufer und verkauft auf eigene Rechnung und im eigenen Namen Produkte des Partners und die Lieferdienste über den Wolt-Service an Nutzer. Bestellt ein Nutzer Produkte des Partners bei Wolt, leitet Wolt diese Bestellung über die Partner-App an den Partner weiter, der die Bestellung als Subunternehmer von Wolt weiterbearbeitet. Für die Produkte des Partners und für die Bearbeitung der Bestellungen des Nutzers zahlt Wolt bzw. WLS dem Partner den zwischen Wolt und dem Partner für die jeweiligen Produkte vereinbarten Preis abzüglich der Vertriebsprovision gemäß Ziff. 3 sowie etwaiger weiterer, in diesem Vertrag festgelegte Abzüge.
1.2 Wolt erbringt Dienstleistungen für den Partner gemäß den Bedingungen dieses Vertrages. Wolt kann auch Wolt-Lieferdienste zur Verfügung stellen. Wolt ist für die Qualität der Wolt-Lieferdienste und die Einhaltung aller geltenden Vorschriften durch seine Wolt-Lieferdienste verantwortlich.
1.3 Wolt stellt dem Partner die Partner-App zur Verfügung, mit der der Partner Partnerinhalte auf der Seite seiner Verkaufsstelle im Wolt-Service innerhalb der technischen Parameter von Wolt und in Übereinstimmung mit anderen geltenden Richtlinien anzeigen kann. Wolt kann auch technischen Support zur Unterstützung bei der Nutzung der Partner-App bereitstellen. Um die Auftragserteilung und die Erstellung von Speisekarten zu erleichtern, können der Partner (direkt oder über einen Drittanbieter von Middleware oder Point-of-Sale-Lösungen) und Wolt separat vereinbaren, den Wolt-Service unter Verwendung der APIs von Wolt, die den Integrationslizenzbedingungen von Wolt unterliegen, in die Point-of-Sale-Systeme des Partners zu integrieren. Wolt behält sich das Recht vor, die Integrationslizenz und die Nutzung der APIs von Wolt durch den Partner (oder Drittanbieter) zu widerrufen, wenn die Integration nicht den Qualitätsstandards und Richtlinien von Wolt entspricht.
1.4 Wolt kann den Nutzer-Verkaufspreis (einschließlich der Gewährung von Rabatten) für die über den Wolt-Service verkauften Produkte frei bestimmen.
1.5 Wolt hat das Recht, Nutzern Werberabatte anzubieten. Wolt trägt die Kosten und die Verantwortung für solche Werberabatte. Wolt hat das Recht, nach eigenem Ermessen Werbung, einschließlich Werbung von Drittanbietern, in jedem Teil des Wolt-Service und in den damit verbundenen Marketingkanälen anzuzeigen.
1.6 Sofern im Anmeldeformular angegeben oder anderweitig vereinbart, stellt Wolt dem Partner Geräte zur Verfügung, mit denen er über die Partner-App Bestellungen von Nutzern entgegennehmen kann. Die Geräte können vom Partner während der Testphase (sofern die Parteien eine Testphase vereinbart haben) kostenlos getestet werden. Nach Ablauf der Testphase stellt Wolt dem Partner eine Rechnung über den vollen Betrag für die Geräte aus. Nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises geht das Eigentum an den Geräten auf den Partner über. Wolt kann dem Partner gestatten, die Geräte in Raten zu bezahlen. In diesem Fall zieht Wolt die Kosten für die Geräte von den dem Partner geschuldeten Zahlungen ab, bis der volle Kaufpreis der Geräte vom Partner an Wolt bezahlt wurde. Der maximale Abzug beträgt 50 % jeder Zahlung an den Partner. Wenn die Ausrüstung dem Partner kostenlos zur Verfügung gestellt wird, behält Wolt das Eigentum an den Geräten. Wenn die Geräte beschädigt oder gestohlen werden, während sie noch Eigentum von Wolt sind, d. h. während der Testphase, (a) wird der Partner Wolt unverzüglich darüber informieren und (b) wird der Partner Wolt die Reparaturkosten oder den Rückkaufwert ersetzen. Wolt ist außerdem berechtigt, entsprechende Abzüge für die Kosten von den Zahlungen an den Partner vorzunehmen. Nach dieser einmaligen Zahlung entspricht der ausstehende Restbetrag für die neuen Geräte dem ausstehenden Restbetrag für die beschädigten/verlorenen/gestohlenen Geräte. Im Falle eines Diebstahls, während sich die Geräte noch im Eigentum von Wolt befindet, unterstützt der Partner Wolt bei der Aufklärung des Diebstahls und der Anzeige bei der Polizei. Wenn während der Garantiezeit eine Fehlfunktion der Geräte auftritt, repariert oder ersetzt Wolt die Geräte.
1.7 Wolt ist für Reklamationen oder Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Bestell- oder Bezahlvorgang verantwortlich, soweit diese auf Wolt oder einem Fehler in der Partner-App zurückzuführen sind. Für Fehler, die Wolt zu vertreten hat (wie z.B. große Verspätungen oder die Lieferung an eine falsche Adresse) und die dazu führen, dass der Partner neue Produkte liefern muss, entschädigt Wolt den Partner für den ursprünglich mit dem Partner vereinbarten Preis der erneut gelieferten Produkte. In diesem Fall berechnet Wolt dem Partner eine neue Vertriebsprovision. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass in solchen Fällen die Erstattung den einzigen Schadensersatz für den Partner darstellt und dass Wolt keine zusätzliche Verantwortung und/oder Haftung übernimmt.
2. RECHTE UND PFLICHTEN DES PARTNERS
2.1 Der Partner handelt bei der Bearbeitung von Bestellungen von Produkten des Partners, die von Nutzern über den Wolt-Service getätigt wurden, als Subunternehmer von Wolt zur Erfüllung von Wolts Pflichten gegenüber den Nutzern. Bestellt der Nutzer Produkte des Partners bei Wolt, leitet Wolt die Bestellung über die Partner-App an den Partner weiter, und der Partner bereitet die Produkte zur Auslieferung bzw. zur Abholung durch den Nutzer in der Verkaufsstelle des Partners nach Maßgabe dieses Vertrages vor.
2.2 Der Partner hat die Produkte stets in einwandfreier Qualität bereitzustellen und ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Produkte des Partners sicher in der Anwendung sind, korrekt gekennzeichnet sind und alle erforderlichen Informationen für die Nutzer bereitgestellt wurden. Der Partner verpflichtet sich außerdem, die Produkte so zu verpacken, dass ihre Qualität während der Lieferung gewährleistet ist (z. B. keine Verschüttungen, Undichtigkeiten oder Verunreinigungen) und dass die Kuriere von Wolt, die die Produkte ausliefern, keine Produkte berühren müssen. Zur Klarstellung: Wolt haftet nicht für Schäden, die durch unzureichende Verpackung verursacht werden. Der Partner hat alle geltenden Vorschriften, Anforderungen und vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Nutzern sowie alle angemessenen Vorgaben von Wolt, einzuhalten. Der Partner hat außerdem die Regeln und Richtlinien des App Store und von Google Play einzuhalten. Wolt behält sich das Recht vor, Produkte aus dem Wolt-Service zu entfernen oder den Zugriff darauf zu beschränken, wenn Wolt diese nach eigenem Ermessen für ungeeignet oder nicht konform hält.
2.3 Der Partner garantiert, dass er alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Registrierungen für den Verkauf seiner Produkte eingeholt hat, und legt auf begründete Anfrage von Wolt einen Nachweis über diese Genehmigungen vor. Der Partner darf im Wolt-Service keine Produktfälschungen, andere illegale Produkte oder Produkte, deren Online-Verkauf nicht gestattet ist, zum Verkauf anbieten. Wenn der Partner ein Produkt in den Wolt-Service aufnehmen möchte, für dessen Kauf ein bestimmtes Mindestalter erforderlich ist, muss er diese Anforderung zusammen mit anderen Produktinformationen für das Produkt angeben.
2.4 Sollte der Partner eine Mitteilung über einen erforderlichen Produktrückruf oder ein anderes Produktsicherheitsproblem in Bezug auf die über den Wolt-Service verkauften Produkte des Partners erhalten, muss der Partner Wolt über die Mitteilung informieren und Wolt bei einem erforderlichen Produktrückruf unterstützen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Partner die Rückgabebedingungen von Wolt einzuhalten, die in den Nutzungsbedingungen von Wolt auf der Wolt-Website beschrieben sind, einschließlich der Annahme der Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Wolt und dem Partner in Bezug auf Produktrückgaben, wie in den Nutzungsbedingungen beschrieben.
2.5 Der Partner stellt sicher, dass die in das Konto des Partners in die Partner-App aufgenommenen Angaben richtig und vollständig sind. Der Partner verpflichtet sich, seine Kontaktdaten, Konto- und sonstigen Angaben in der Partner-App auf aktuellem Stand zu halten. Wolt darf entsprechend von der Aktualität der vorliegenden Daten ausgehen und diese zur Kommunikation gegenüber dem Partner verwenden. Wolt hat das Recht, weitere erforderliche und angemessene Informationen (z.B. einen Kontoauszug) vom Partner zu fordern. Das vom Partner genannte Bankkonto muss im selben Land wie die Verkaufsstelle(n) des Partners (wie im Vertrag definiert) geführt werden; wird das Konto in einem anderen Land geführt, trägt der Partner etwaige Aufwendungen und Mehrkosten, die Wolt aufgrund des ausländischen Bankkontos des Partners entstehen. Die Angabe einer geänderten Kontoverbindung kommt zehn (10) Geschäftstage nach Eingang der entsprechenden Anfrage des Partners bei Wolt zur Anwendung, es sei denn, Wolt hat eine frühere Anwendbarkeit gesondert bestätigt. Sollte Wolt den Verdacht haben, dass die Wolt-Services vom Partner missbräuchlich genutzt werden, ist Wolt berechtigt, eine Anfrage zur Änderung der Kontoverbindung des Partners abzulehnen oder zusätzliche Informationen und Nachweise zu verlangen.
2.6 Sofern nicht anders vereinbart oder von Wolt angegeben, sind für alle Produkte im Wolt-Service Fotos erforderlich, und alle Fotos müssen den Bildstandards und -richtlinien von Wolt entsprechen. Wenn Fotos fehlen oder nicht den Bildstandards oder -richtlinien von Wolt entsprechen, kann Wolt den Zugriff auf diese Produkte im Wolt-Service mit fehlenden oder nicht konformen Fotos entfernen oder einschränken. Wolt ist der ausschließliche Rechteinhaber der Wolt-Fotos. Der Partner hat das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Recht, die Wolt-Fotos für seine eigenen Marketingzwecke zu verwenden, außer in Printmedien, im Außenmarketing oder im Zusammenhang mit der Werbung für die Produkte des Partners auf Plattformen, die mit Wolt konkurrieren. Dieses Recht endet automatisch mit der Beendigung des Vertrags und kann von Wolt jederzeit widerrufen werden.
2.7 Der Partner bietet seine Produkte Wolt zu den zwischen dem Partner und Wolt vereinbarten Preisen an. Änderungen dieser Preise werden zwischen den Parteien gesondert vereinbart. Bei Lieferbestellungen behält sich Wolt das Recht vor, den Mindestbestellwert für einen einzelnen Kauf durch den Nutzer festzulegen und zu ändern.
2.8 Der Partner veröffentlicht und aktualisiert alle erforderlichen Informationen über den Partner, die Produkte des Partners und die Vereinbarung zwischen dem Partner und dem Nutzer im Wolt-Service gemäß den geltenden Rechtsvorschriften. Diese Informationen umfassen unter anderem die Unternehmensinformationen und Kontaktdaten des Partners sowie alle erforderlichen Informationen zu den Produkten des Partners (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktname, Beschreibung, Marke, Modell und wichtige Spezifikationen, Preise, Garantiebedingungen und Rückgabe- oder Reparaturrichtlinien sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Produktsicherheitsinformationen oder Konformitätskennzeichnungen (z. B. CE-Kennzeichnung, Energieeffizienzklasse, Recyclinginformationen) und Preise für jedes einzelne Produkt (einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer) und gegebenenfalls Informationen zur Bearbeitung von Beschwerden. Soweit Wolt dem Partner nach eigenem Ermessen Produktinformationsdaten zur Verfügung stellt, darf der Partner diese Daten ausschließlich zum Zweck der Auflistung der Produkte des Partners im Wolt-Service verwenden. Wolt übernimmt keine Haftung für solche von Wolt bereitgestellten Daten, die möglicherweise von Dritten stammen, und Wolt garantiert auch nicht, dass die Daten kontinuierlich verfügbar, korrekt, vollständig oder aktuell sind.
2.9 Die für die Bearbeitung von Bestellungen über die Partner-App vorgesehenen Geräte dürfen vom Partner nicht für andere Zwecke genutzt werden. Der Partner wird die Partner-App während seiner regulären Geschäftszeiten stets betriebsbereit halten und auf über den Wolt-Service getätigte Bestellungen kontrollieren, um sämtliche über den Wolt-Service getätigten Bestellungen zügig bearbeiten zu können. Der Partner wird eine Bestellung, nachdem er diese auf den Geräten als fertig angezeigt hat, sechzig (60) Minuten lang für den Nutzer vorhalten, nicht jedoch über die reguläre Öffnungszeit des Partners hinaus.
2.10 Der Partner verpflichtet sich, einen Wolt-Aufkleber und einen Wolt-Werbeständer für seine Nutzer in allen seinen Verkaufsstellen sichtbar anzubringen oder sich mit Wolt auf andere angemessene Möglichkeiten zur Werbung für den Wolt-Service in den physischen Verkaufsstellen des Partners zu einigen. Im Rahmen von Lieferbestellungen wird der Partner, außer den vom Nutzer bestellten Produkten keine weiteren Artikel (wie z.B. Werbematerial) in die Tragetasche einpacken.
2.11 Im Verhältnis zu Wolt ist der Partner allein und in vollem Umfang für sämtliche Schäden, Ansprüche und Beschwerden von Nutzern verantwortlich, die Produkte des Partners oder ein Verhalten des Partners gegenüber einem Nutzer im Zusammenhang mit dem Wolt-Service betreffen.
2.12 Der Partner bevollmächtigt Wolt bzw. WLS, von dem mit dem Partner vereinbarten Einkaufspreis bis zu 50,00 € pro Kauf und pro in diesen Vertrag einbezogener Verkaufsstelle des Partners abzuziehen, wenn Wolt einem Nutzer einen entsprechenden Betrag aufgrund von dessen als hinreichend berechtigt zu betrachtendem Anspruch erstatten musste, sofern der Anspruch das Produkt des Partners - wie beispielsweise eine unvollständige Bereitstellung der Produkte oder eine Bereitstellung falscher Produkte - betrifft. Dies gilt nicht, wenn den Partner in dieser Hinsicht kein Verschulden trifft. Wolt wird auf Verlangen des Partners einen Nachweis zu einer Nutzerbeschwerde, hinsichtlich derer die vorstehend genannte Erstattung zu leisten ist, vorlegen
2.13 Sofern Wolt aufgrund eines vom Partner zu vertretenden Versehens (z.B. Übergabe des falschen Produkts an Wolt) eine erneute Lieferung an den Kunden durchführen muss, berechtigt der Partner Wolt bzw. WLS einen Betrag in Höhe von 4,00 € pro Kauf und pro in diesen Vertrag einbezogener Verkaufsstelle des Partners abzuziehen. Ferner bevollmächtigt der Partner Wolt, für den Fall einer vom Partner zu verantwortender Verspätung die nachfolgend genannten Beträge pro Kauf und pro in diesen Vertrag einbezogener Verkaufsstelle des Partners abzuziehen. Bei einer vom Partner zu verantwortende Verspätung von zehn Minuten gegenüber der ursprünglichen Zeiteinschätzung des Partners, ist Wolt berechtigt, einen Betrag in Höhe von 2,00€ zu berechnen. Darüber hinaus wird für jede, über die zuvor genannten zehn Minuten hinausgehende Minute, ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 0,20 € berechnet. Die vorstehende Bestimmung schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Wolt nicht ein.
2.14 Um einen Anreiz und eine Belohnung für eine herausragende operative Leistung zu geben, kann Wolt nach eigenem Ermessen Partnern, die Bestellungen stets korrekt und pünktlich ausführen, Rabatte, Gutschriften oder andere Vorteile anbieten.
2.15 Der Partner hat alle seine Zugangsdaten zu seinem Partnerkonto sicher und vertraulich zu behandeln und ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über sein Konto vorgenommen werden. Wolt hat die Möglichkeit auf die Partner-App im Fernzugriff (remote) zuzugreifen. Wolt behält sich ein Zugriffsrecht vor, um technische Unterstützung zu leisten. Wolt kann technische Supportleistungen per E-Mail oder auf andere Weise erbringen.
2.16 Wolt kann dem Partner verschiedene Optionen anbieten, um in Werbekampagnen zu investieren, die darauf abzielen, das Angebot des Partners im Wolt-Service und in verwandten Marketingkanälen zu bewerben, z. B. kostenlose Lieferung, Rabatte auf Bestellungen und Artikel sowie Wolt-Ads-Werbekampagnen. Der Partner garantiert, dass nur vertretungsberechtigte Personen, Werbekampagnen im Namen des Partners anfordern. Die Werbekampagnen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Wolt-Ads für Partner, die dem Partner im Online-Portal zur Verfügung gestellt werden und zum Zeitpunkt der Bestellung gültig sind.
2.17 Der Partner hält sich an (i) alle geltenden Alkohol- und Tabakprodukte betreffenden Vorschriften und andere einschlägige gesetzliche Vorgaben zu Lebensmitteln und Konsumgütern bei allen seinen Tätigkeiten und Kommunikationen durch die Partner-App und den Wolt-Service, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, zum Verbot der Ausgabe der Produkte des Partners an Minderjährige, (ii) alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften sowie (iii) die Richtlinien für Wolt-Partner. In Bezug auf die Abgabe von Alkohol- oder Tabakprodukten ist der Partner verpflichtet, sofern der Nutzer die Produkte an einer Verkaufsstelle des Partners abholt oder zum Verzehr entgegennimmt, vor Übergabe der Alkohol- oder Tabakprodukte zu überprüfen, ob (i) die Person, welche die Alkohol- oder Tabakprodukte erhalten soll, der Nutzer ist, welcher diese bestellt hat und (ii) der Nutzer mindestens 18 Jahre alt ist. Ist eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine Abgabe der Alkohol- oder Tabakprodukte verweigert werden. Wolt ist durch den Partner davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Zudem ist der Partner auch im Verhältnis zu Wolt verantwortlich für die Beantwortung von etwaigen Fragen der Nutzer zu den Produkten des Partners, beispielsweise hinsichtlich Produktmerkmalen, Inhaltsstoffen, Verwendung, Risiken, Allergenen, Zutaten, Zusatzstoffen, Ursprungsland oder anderer Auskünfte, die Nutzern oder Verbrauchern nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu erteilen oder sonst zweckmäßig sind.
3. VERTRIEBSPROVISIONEN UND GEBÜHREN
3.1 Wolt ist berechtigt, dem Partner Vertriebsprovisionen, Wolt-Liefer- und Servicegebühren, eine Online-Transaktionsgebühr und andere gegebenenfalls anfallende Gebühren zu berechnen, die im Anmeldeformular beschrieben oder anderweitig in diesem Vertrag enthalten sind.
3.2 Wolt bzw. WLS zieht eine Vertriebsprovision von den mit dem Partner vereinbarten Preisen für die an Wolt verkauften Produkte des Partners (die „Vertriebsprovision“) gemäß der Definition in dem Vertrag ab. Die Vertriebsprovision wird als Prozentsatz des Preises der vom Partner an Wolt verkauften Produkte des Partners berechnet, einschließlich eines Aufschlags, wenn der Mindestbestellwert nicht erreicht wird. Wolt berechnet zusätzlich zur Vertriebsprovision die geltende Umsatzsteuer. Von Wolt den Nutzern gewährte Rabatte sind von der Berechnung der Vertriebsprovision ausgeschlossen. Die Wolt-Liefergebühr ist ebenfalls von der Berechnung der Provision ausgeschlossen.
3.3. Die Rechnungsstellung durch Wolt erfolgt elektronisch, sofern gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist. Rechnungen werden auf der Grundlage des vereinbarten Rechnungszeitraums ausgestellt, und Wolt zahlt den in der Rechnung angegebenen Betrag bis zum letzten Bankarbeitstag der folgenden Woche des vereinbarten Rechnungszyklus.
3.4 Die Parteien vereinbaren in Bezug auf die Umsatzsteuer, dass der Partner die Warenlieferungen an Wolt durchführt und dass der Preis abzüglich der Vertriebsprovision und weiterer Gebühren (außer den Gerätepreisen) die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage für die entsprechende Lieferung an Wolt ist. Für die Warenlieferungen des Partners sowie die in den Ziffern 1.7, 2.12 und 2.13 beschriebenen Erstattungen, ermächtigt der Partner Wolt, im Namen des Partners Rechnungen („sog. Selbstfakturierung“) zu erstellen. Die von Wolt ausgestellte Rechnung gilt als vom Partner akzeptiert, sofern der Partner die Rechnung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt schriftlich beanstandet. Der Partner darf keine Rechnungen für dieselben Transaktionen ausstellen, die unter diese Selbstabrechnungsvereinbarung fallen, und muss Wolt unverzüglich benachrichtigen, wenn der Partner seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ändert oder nicht mehr umsatzsteuerlich registriert ist.
3.5 Wolt hat das Recht, den Vertrag gemäß Ziffer 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, einschließlich des Rechts, Vertriebsprovisionen, Online-Transaktionsgebühren oder andere anwendbare Gebühren, die Wolt dem Partner berechnet, zu ändern. Die Mitteilung über solche Änderungen erfolgt gemäß Ziffer 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. ZAHLUNGEN
4.1 Zahlungen von Wolt an den Partner erfolgen auf das vom Partner angegebene Bankkonto oder über eine andere vereinbarte Zahlungsmethode.
4.2 In Fällen, in denen Wolt regulierte Dienstleistungen wie Auszahlungsdienste erbringt, und zum Zwecke der Durchführung der erforderlichen „Know-your-Customer”- und „Know-your-Business”-Compliance-Prüfungen kann der Partner aufgefordert werden, bestimmte Informationen und Unterlagen vorzulegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seinen Handelsregisterauszug oder ähnliches (nicht älter als drei Monate). Die bereitgestellten Unterlagen und Informationen ermöglichen beispielsweise die Überprüfung der Identität der Personen, die befugt sind, im Namen des Partners zu handeln, oder der Bankverbindung oder anderer Unternehmensdaten. Wolt leistet Zahlungen an den Partner nur, wenn der Partner diese Unterlagen vorlegt und diese Überprüfungen zufriedenstellend abgeschlossen wurden.
4.3 Sofern der Partner Wolt seine Bankverbindung und andere Informationen (z. B. einen Kontoauszug) übermittelt hat, die Wolt vom Partner für die Zahlungen benötigt, hat Wolt bzw. WLS dem Partner unabhängig von Rabatten, die Wolt Nutzern gewährt, den zwischen Wolt und dem Partner vereinbarten Preis, nach Abzug der Vertriebsprovision und etwaiger sonstiger Beträge, die Wolt dem Partner in Rechnung stellt, wie unter Ziff. 3 aufgeführt (sowie der in Ziffern 1.7, 2.12 und 2.13 aufgeführten Abzüge), zu zahlen.
Bei Zahlungen, die von Nutzern mit Bargeld als Zahlungsmittel getätigt werden, zieht Wolt die vereinbarte Vertriebsprovision und andere in diesem Vertrag festgelegten Forderungen oder Abzüge von den Zahlungen ab, die von Nutzern über Online-Zahlungsmethoden für die Produkte des Partners getätigt werden.
Reichen die von den Nutzern über die Online-Zahlungsmethoden geleisteten Zahlungen nicht aus, um die Wolt für die über Online-Zahlungsmethoden und Bargeld bezahlten Bestellungen zustehende Vertriebsprovision und andere im Vertrag festgelegten Gebühren und Forderungen zu decken, wird Wolt den ausstehenden Betrag entsprechend als negativen Betrag im Bericht ausweisen und den ausstehenden Betrag von zukünftigen Auszahlungen innerhalb der vereinbarten Rechnungszyklen abziehen. Falls Wolt den ausstehenden Betrag nicht einziehen kann, ist Wolt berechtigt, eine Zahlungsaufforderung zu versenden und die Zahlung vom Partner zu verlangen. Die Zahlungsaufforderung muss vom Partner innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung beglichen werden. Wenn Wolt den ausstehenden Betrag immer noch nicht einziehen kann, behält sich Wolt das Recht vor, Bargeld als Zahlungsoption zu deaktivieren, bis der Saldo ausgeglichen ist. Wolt behält sich das Recht vor, den Partner nach eigenem Ermessen aus dem Wolt-Service zu entfernen, insbesondere wenn das Verhalten des Partners in Bezug auf Barzahlungen von Wolt als unzuverlässig eingestuft wird.
4.4 Wolt berechtigt den Nutzer, die Produkte des Partners und alle anderen anfallenden Gebühren in bar oder mit anderen Online-Zahlungsmethoden zu bezahlen. Wolt trägt das Kreditrisiko in Bezug auf Barzahlungen von Nutzern, und der Partner kann Zahlungen für die Produkte des Partners nur von Wolt, nicht von Nutzern, einfordern.
4.5 Wolt sendet dem Partner Berichte in elektronischer Form zu. Der Partner muss Wolt innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zustellung des Berichts über mögliche Mängel oder Fehler im Bericht informieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Benachrichtigung, gilt dies als endgültige Annahme des Berichts durch den Partner. Nachträgliche Einwände des Partners gegen den Bericht sind ausgeschlossen, es sei denn, diese waren für den Partner innerhalb der Frist nicht erkennbar.
4.6 Zahlungen oder Abrechnungen durch Wolt haben keinen Einfluss auf die Rechte und Ansprüche von Wolt.
5. PERSONENBEZOGENE DATEN
5.1 Wolt und der Partner gelten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Vertrags als unabhängige Datenverantwortliche. Keine Bestimmung dieses Vertrags beabsichtigt, eine der Parteien als Datenverarbeiter der anderen Partei oder als gemeinsame Datenverantwortliche in Bezug auf personenbezogene Daten auszulegen.
5.2 Sowohl Wolt als auch der Partner sind daher unabhängig voneinander dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre individuelle Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DSGVO) sowie allen geltenden nationalen Gesetzen erfolgt.
5.3 Die Parteien erkennen an, dass die Nutzer über die Datenverarbeitung der Parteien im Zusammenhang mit dem Wolt-Service durch die Wolt-Datenschutzerklärung informiert wurden. Für den Fall, dass der Partner personenbezogene Daten für andere Zwecke als die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesem Vertrag und/oder in einer Weise verarbeitet, die nicht in der Wolt-Datenschutzerklärung beschrieben ist, ist der Partner allein verantwortlich für die Einhaltung der DSGVO und der geltenden Datenschutzgesetze bei dieser Verarbeitung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung angemessener und transparenter Informationen für die Nutzer und die Sicherstellung, dass er über eine gültige Rechtsgrundlage und einen gültigen Zweck für diese Verarbeitung verfügt.
6. WOLT+
6.1 Der Partner kann dem Wolt+ Abonnementprogramm beitreten. In diesem Fall gelten die Bestimmungen dieser Ziffer.
6.2. Wolt kann dem Partner für Wolt+-Bestellungen eine andere Vertriebsprovision berechnen, die im Anmeldeformular angegeben oder anderweitig vereinbart wurde.
6.3 Sowohl Wolt als auch der Partner sind berechtigt, die Teilnahme an Wolt+ jederzeit ordentlich durch Übersendung einer schriftlichen Kündigungsanzeige unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen zu kündigen. Eine Beendigung der Teilnahme des Partners an Wolt+ berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Durch die Kündigung des Wolt+ Abonnementprogramms wird die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Erhöhung der Vertriebsprovision für Wolt+ ungültig, und die ursprünglich in dem Vertrag vereinbarte Vertriebsprovision bleibt weiterhin in Kraft.
7. RANKING
Wolt bietet dem Partner und anderen Partnern, die Wolt-Dienstleistungen nutzen, relevante Sichtbarkeit. Wolt verwendet Ranking-Parameter, um einigen seiner Partner eine herausragende Stellung zu verschaffen, und die Suche ist so konzipiert, dass Nutzer schnell und einfach die relevantesten Produkte und Dienstleistungen finden können. Das Ranking hängt vom Standort und den Sucheinstellungen der Nutzer, die über die Wolt-App bestellen, sowie von den Öffnungszeiten der Partner ab. In Übereinstimmung mit der Branchenpraxis kann Wolt Werbekampagnen durchführen oder zulassen, die bestimmten Partnern Sichtbarkeit verschaffen. Wolt kann die Parameter von Zeit zu Zeit ändern und auch bestimmte Tests durchführen, die sich auf die Sichtbarkeit, das Ranking und die Suchergebnisse auswirken. Eine detailliertere Beschreibung der Sichtbarkeits-, Such- und Ranking-Parameter finden Sie auf der Website von Wolt.
8. INTERNE BESCHWERDEN UND STREITBEILEGUNG
8.1 Der Partner kann Beschwerden im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Partner-App, support@wolt.com, durch Kontaktaufnahme mit dem Ansprechpartner von Wolt sowie über die auf der Wolt-Website verfügbaren Kanäle vorbringen.
8.2 Wenn der Partner eine Beschwerde gemäß der EU-Verordnung 2019/1150 einreichen möchte, hat Wolt ein formelles System für die Bearbeitung solcher Beschwerden eingerichtet. Dieses System kann vom Partner genutzt werden, um Beschwerden zu folgenden Themen direkt bei Wolt einzureichen:
(a) mutmaßliche Nichteinhaltung von Verpflichtungen aus der EU-Verordnung 2019/1150 durch Wolt, die den Partner betreffen;
(b) technologische Probleme, die in direktem Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen von Wolt stehen und den Partner betreffen;
(c) Maßnahmen oder Verhaltensweisen von Wolt, die in direktem Zusammenhang mit der Erbringung der Online-Vermittlungsdienste stehen und den Partner betreffen.
8.3 Ist der Partner mit der Bearbeitung der Beschwerde durch Wolt nicht zufrieden, kann jede Partei die Angelegenheit entweder (a) einem Rechtsanwalt, der als Mediator zugelassen ist und auf der Liste der Mediatoren der örtlichen Anwaltskammer steht, oder (b) dem Centre for Effective Dispute Resolution („CEDR“) (https://www.cedr.com) vorlegen.
8.4 Die Parteien können jederzeit vor, während oder nach dem Beschwerde- oder Mediationsverfahren ein Verfahren gemäß Ziffer 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einleiten.
9. KÜNDIGUNG
Dieser Vertrag kann gemäß Ziffer 15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt werden.